Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss beschließt, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Schönberg für die
Ersatzbeschaffung von Kirchenglocken einen einmaligen, richtliniengemäßen
Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten,
höchstens jedoch 12.800,00 €, zu gewähren
Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt
1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Mit Schreiben vom
28.03.2017 (Anlage 1) hat die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Schönberg einen
Antrag auf einen Investitionszuschuss für die Ersatzbeschaffung von
Kirchenglocken gestellt. Neben dem Ersatz des Geläuts sind auch statische
Maßnahmen am Turm und dem Kirchenschiffdach notwendig. Die Evang.-Luth.
Kirchengemeinde Schönberg bittet um einen Investitionszuschuss für den zu
erwarteten Eigenkostenanteil dieser Ersatzmaßnahmen.
Finanzierungsplan:
Gesamtkosten: 188.000,00 €
Staatlicher Anteil: 60.000,00 €
Kostenanteil Kirchengemeinde: 128.000,00 €
Beantragter Investitionszuschuss: 12.800,00 €.
Die Kirchengemeinde wird zur Finanzierung verschiedene Mittel wie z.B. der Landeskirche beantragen und verschiedene Spendenmaßnahmen durchführen (z.B. Verkauf Glocken-Secco).
Die Verwaltung schlägt vor, für die geplanten Maßnahmen einen einmaligen richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 12.800,00 €, zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr oder im nächsten Haushalt unter HHSt. 1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.