- Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
- Es
wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
- Zu
den bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Äußerungen zur
Planung wird festgestellt:
Keine Einwendungen oder Äußerungen vorgebracht wurden von
Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken
Landratsamt Nürnberger Land
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Städt. Werke Lauf GmbH
Gasversorgung Lauf GmbH
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Polizeiinspektion Lauf
Vermessungsamt Nürnberg
Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q – Bauleitplanung, München
Bund Naturschutz OG Lauf, Frau Dr. Barbara Rath
Herr Kreisbrandrat Norbert Thiel, Hersbruck
3.
Der Tekturplan
Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Sporthalle Haberloh“
vom 05.04.2016 in der Fassung der letzten Änderung vom 07.02.2017 wird hiermit
als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10 und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das
zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)
geändert worden ist, und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n g
für den Tekturplan Nr. 1 zum
Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
“Sporthalle Haberloh“
§ 1
(1) Für den Geltungsbereich des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77
gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom
05.04.2016 in der Fassung der letzten Änderung vom 07.02.2017, der zu-
sammen mit diesem Textteil den
Bebauungsplan bildet.
(2) Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Plan vom
07.02.2017.
§ 2
Dieser Bebauungsplan
tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem
Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen: Bebauungsplan
Begründung
Der Bauausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 07.02.2017 den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“ beschlussmäßig gebilligt und die Durchführung der Öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Im Verfahrensablauf wurde vom 22.02.2017 bis zum 24.03.2017 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom 13.02.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 24.03.2017 abzugeben.
Von den beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Nachdem sich durch die Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen des Tekturplans ergeben, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.