Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss beschließt, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf für die
Sanierungsmaßnahmen am Turm der Johanniskirche einen einmaligen,
richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der
nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 12.000,00 €, zu gewähren
Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt
1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Mit Schreiben vom
14.03.2017 (Anlage 1) hat die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf einen Antrag
auf einen Investitionszuschuss für die Sanierungsmaßnahmen am Turm der
Johanniskirche gestellt. Insbesondere soll auch die Türmerwohnung mit Umgang
und Aussichtsplattform saniert werden. Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf
bittet um einen Investitionszuschuss für den zu erwarteten Eigenkostenanteil
dieser Renovierungsmaßnahmen. Der detaillierte Finanzplan ist auf der zweiten
Seite der Anlage 1 dargestellt.
Finanzierungsplan (kurz):
Gesamtkosten: 194.000,00 €
Staatlicher Anteil: 74.000,00 €
Kostenanteil Kirchengemeinde: 120.000,00 €
Beantragter Investitionszuschuss: 12.000,00 €.
Die Kirchengemeinde wird zur Finanzierung Mittel der Landeskirche, der Landesstiftung, des Landkreises und des Landesamtes für Denkmalschutz beantragen.
Die Verwaltung schlägt vor, für die geplanten Maßnahmen einen einmaligen richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 12.000,00 €, zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr oder im nächsten Haushalt unter HHSt. 1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.