Betreff
Antrag auf Investitionszuschuss der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf zur Turmsanierung der Johanniskirche
Vorlage
FB 1/012/2017
Aktenzeichen
3321 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf für die Sanierungsmaßnahmen am Turm der Johanniskirche einen einmaligen, richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 12.000,00 €, zu gewähren

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Mit Schreiben vom 14.03.2017 (Anlage 1) hat die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf einen Antrag auf einen Investitionszuschuss für die Sanierungsmaßnahmen am Turm der Johanniskirche gestellt. Insbesondere soll auch die Türmerwohnung mit Umgang und Aussichtsplattform saniert werden. Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf bittet um einen Investitionszuschuss für den zu erwarteten Eigenkostenanteil dieser Renovierungsmaßnahmen. Der detaillierte Finanzplan ist auf der zweiten Seite der Anlage 1 dargestellt.

 

Finanzierungsplan (kurz):

Gesamtkosten:                                                                                                                                194.000,00 €

Staatlicher Anteil:                                                                                                                              74.000,00 €

Kostenanteil Kirchengemeinde:                                                                                                120.000,00 €

Beantragter Investitionszuschuss:                                                                                             12.000,00 €.

                                                                               

Die Kirchengemeinde wird zur Finanzierung Mittel der Landeskirche, der Landesstiftung, des Landkreises und des Landesamtes für Denkmalschutz beantragen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die geplanten Maßnahmen einen einmaligen richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 12.000,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr oder im nächsten Haushalt unter HHSt. 1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.