Beschlussvorschlag:
Der Kinder-,
Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Die Unterbringung der voraussichtlich 3 städtischen Gruppen erfolgt für
die Zeit ab 01.09.2017 bis Fertigstellung des Um- und Erweiterungsbaus auf dem
Grundstück Luitpoldstr. 41 im Interim Luitpoldstr. 3, derzeitiger Standort der
Kita „Unterm Regenbogen“.
2. Die Übertragung der Betriebsträgerschaft an die Evang.-Luth.
Kirchengemeinde erfolgt zum 01.09.2017.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gem. der erarbeiteten Vorschläge mit
der Evang.-Luth. Kirchengemeinde, die Betriebsträgervereinbarung zum 01.09.2017
sowie die Verträge für die Personalüberleitung und den Mietvertrag für die neue
Einrichtung zu erarbeiten und abzustimmen. Alle damit im Zusammenhang notwendig
werdenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßig zur
Verfügung gestellt.
4.
Die Gewährung einer freiwilligen Förderung von 80 %
der tatsächlichen Unterbringungskosten, höchstens jedoch 80 % der Miete (32.800
Euro p.a.) sowie 80 % der gem. noch vorzulegenden Kostenschätzung ermittelten
Umbaukosten wird in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt
entsprechende Förderanträge bei der Regierung zu stellen.
In der
Stadtratssitzung vom 27.10.2016 wurde die Zusammenlegung der Evangelischen
Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ mit der städtischen Kita „Brücke West“
beschlossen. Diese erfolgt im Rahmen der Erweiterung und Sanierung durch die
Stadt Lauf auf dem aktuellen Standort der Kita „Brücke West“, Luitpoldstr. 41.
Zudem wurde die Entscheidung getroffen, die Betriebsträgerschaft für die neu zu
schaffende 5-gruppige Einrichtung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde zu
übertragen.
Wie in der Sitzung des Kinder-, Jugend und
Seniorenausschusses vom 09.02.2017 dargelegt, wurde von der Evang.-Luth.
Kirchengemeinde die Schaffung einer Interimslösung im Gebäude Luitpoldstr. 3
bzw. alternativ in den Räumen des ehemaligen Spitals beantragt, da der
Mietvertrag im Gebäude Luitpoldstr. 3 zum 30.06.2017 endet. Die Eigentümerin
ist jedoch bereit, das ganze Gebäude, mit Ausnahme der zwei Mietwohnungen für
den Betrieb einer Kindertagesstätte ab 01.07.2017 bis längstens zum 31.12.2019
zu vermieten. Die bereits dort untergebrachten zwei Gruppen der Evang.-Luth.
Kirchengemeinde könnten weiterhin dort verbleiben, die Eltern der Kinder von
„Brücke West“ haben bezüglich Anfahrt fast denselben Weg wie bisher.
Die Räumlichkeiten in der Luitpoldstr. 3
sind grundsätzlich für die Interimslösung bis zum Umzug in die Luitpoldstr. 41
geeignet, wenn entsprechende bauliche Maßnahmen umgesetzt werden. Dies wurde
bei einem Vor-Ort-Termin am 07.02.2017 durch die Fachaufsicht des Landratsamtes
Nürnberger Land bestätigt.
Am 21.02.2017 fand in der Einrichtung
„Brücke West“ ein Informationsgespräch für das dortige Personal mit dem
künftigen Träger der Einrichtung und der Verwaltung statt. Hierbei wurden die
Fragen der Beschäftigten zum geplanten Wechsel der Betriebsträgerschaft
behandelt. Als frühester Zeitpunkt wurde der 01.09.2017, als spätester
Zeitpunkt der geplante Einzug in den Um-/Erweiterungsbau zum 01.09.2019
avisiert. Den Beschäftigten wurde mitgeteilt, dass bei Übergang der
Betriebsträgerschaft Personalüberleitungsverträge zwischen der Evang.-Luth.
Kirchengemeinde und der Stadt Lauf a.d. Pegnitz unter Beteiligung des
Personalrats geschlossen werden, die den Betroffenen 5 Jahre Besitzstand
garantieren. Jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin steht frei, ob er/sie zur
Kirche wechselt. Findet kein Übertritt statt, bleibt das Arbeitsverhältnis mit
der Stadt Lauf bestehen, hat jedoch einen Wechsel in eine der anderen
Kindertagesstätten zur Folge.
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde hat die
Übernahme der Betriebsträgerschaft für die oben genannten Einrichtungen bereits
zum Zeitpunkt der Zusammenlegung im Interim ab 01.09.2017 beantragt.
Grundsätzlich wird dieser Antrag von der
Verwaltung befürwortet.
Dazu fand am 23.02.2017 ein Gespräch
zwischen Verwaltung und den Beteiligten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde statt,
bei dem folgende Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet wurden:
1.
An den Vertragsabschluss
zur Übernahme der Betriebsträgerschaft zum 01.09.2017 wird der Abschluss des
Mietvertrages für den Um-/Erweiterungsbau des künftig neuen gemeinsamen
Standorts der Einrichtungen „Unterm Regenbogen“ und „Brücke West“ in der
Luitpoldstr. 41 gekoppelt. Der Vertragsentwurf über den Betrieb und die
Finanzierung der Kita wurde von der Verwaltung an die Vertreter der
Evang.-Luth. Kirchengemeinde ausgehändigt.
2. Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde mietet das Gebäude Luitpoldstr. 3 ab
01.07.2017 komplett (mit Ausnahme der 2 Mietwohnungen) an und beantragt die
Nutzungsänderung sowie die Betriebserlaubnis.
3. Die Stadt Lauf beteiligt sich mit 80 % an den Mietkosten (bezogen auf
das Interim) des Gebäudes Luitpoldstr. 3 ab dem 01.07.2017.
Gesamtmiete: 66.000,- EUR
./. Eigenanteil der Evang.-Luth. Kirchengemeinde wie bisher für die
eigenen 2 Gruppen i. H. v. 25.000,- EUR
è 41.000,- EUR Anteil für die Interimslösung, davon 80 % (32.800,- EUR)
Ein entsprechender Zuschussantrag ist von der Evang.-Luth.
Kirchengemeinde bei der Stadt Lauf einzureichen.
4. Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde beauftragt den Architekten Hr.
Thiemann mit dem notwendigen Umbauarbeiten der Interimslösung im Gebäude
Luitpoldstr. 3 für die Unterbringung der Gruppen der Kita „Brücke West“. Es
wird von einem zusätzlichen Platzbedarf für das Interim von insgesamt 3 Gruppen
(1x Krippe, 2x Kindergarten) zu den bestehenden 2 Gruppen der Evang.-Luth.
Kirchengemeinde ausgegangen (siehe dazu auch Punkt 6).
5. Die Stadt Lauf fördert die Umbaukosten für die Interimslösung mit 80 %.
Die Kosten dafür sind gedeckelt. Der notwendige Umfang des Umbaus ist vor
Beauftragung mit der Stadt Lauf abzustimmen, Umbaumaßnahmen dürfen nur für das
Interim und nicht im aktuell genutzten Bestand erfolgen. Ein entsprechender
Zuschussantrag ist von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde bei der Stadt Lauf
einzureichen.
6. Die Kinder der Einrichtung „Brücke West“ ziehen vss. mit 2 Gruppen (1
Krippengruppe, 1 Kindergartengruppe) zum 01.09.2017 in die Luitpoldstr. 41 um.
Es wird anhand der vorliegenden Anmeldezahlen noch mit einer dritten Gruppe
kalkuliert, die in der Luitpoldstr. 3 untergebracht werden muss. Somit wird vom
Betrieb einer 5-gruppigen Einrichtung, wie auch im künftigen „Neubau“
ausgegangen.
7. Die Einrichtung aus „Brücke West“ wird von der Evang.-Luth.
Kirchengemeinde ordnungsgemäß entsorgt.
8. Grundsätzlich besteht für die Evang.-Luth. Kirchengemeinde die
Möglichkeit, für die neue Kita vorab eine Abschlagszahlung zur Vermeidung von
Liquiditätsengpässen zu beantragen.
9. Bei Vorliegen der Grundsatzbeschlüsse von Verwaltung und
Kirchengemeinde werden die Verträge für die Personalüberleitungen (5 Jahre
Besitzstandswahrung) und die Betriebsträgervereinbarung erarbeitet.
10. In der Phase der Betriebsüberleitung arbeiten der künftige Träger und
die Stadt Lauf a.d. Pegnitz vertrauensvoll miteinander, insbesondere in Bezug
auf den Informationsaustausch mit Personal und Eltern der besagten
Einrichtungen.
11. Der Einzug/Umzug in den sanierten/erweiterten Bau in der Luitpoldstr.
41 wird – unter Vorbehalt - zum 01.09.2019 avisiert.
Die obengenannten Vorschläge wurden dem Kirchenvorstand am 09.03.2017
zur Beschlussfassung vorgelegt. Dem geplanten Vorgehen wurde grundsätzlich
zugestimmt.