Betreff
Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde auf Übernahme der Betriebsträgerschaft der künftig gemeinsamen Einrichtungen „Unterm Regenbogen“ und „Brücke West“ ab 01.09.2017 im Interim
Vorlage
FB 6/005/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Die Unterbringung der voraussichtlich 3 städtischen Gruppen erfolgt für die Zeit ab 01.09.2017 bis Fertigstellung des Um- und Erweiterungsbaus auf dem Grundstück Luitpoldstr. 41 im Interim Luitpoldstr. 3, derzeitiger Standort der Kita „Unterm Regenbogen“.

 

2.    Die Übertragung der Betriebsträgerschaft an die Evang.-Luth. Kirchengemeinde erfolgt zum 01.09.2017.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, gem. der erarbeiteten Vorschläge mit der Evang.-Luth. Kirchengemeinde, die Betriebsträgervereinbarung zum 01.09.2017 sowie die Verträge für die Personalüberleitung und den Mietvertrag für die neue Einrichtung zu erarbeiten und abzustimmen. Alle damit im Zusammenhang notwendig werdenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

4.    Die Gewährung einer freiwilligen Förderung von 80 % der tatsächlichen Unterbringungskosten, höchstens jedoch 80 % der Miete (32.800 Euro p.a.) sowie 80 % der gem. noch vorzulegenden Kostenschätzung ermittelten Umbaukosten wird in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Förderanträge bei der Regierung zu stellen.

 

In der Stadtratssitzung vom 27.10.2016 wurde die Zusammenlegung der Evangelischen Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ mit der städtischen Kita „Brücke West“ beschlossen. Diese erfolgt im Rahmen der Erweiterung und Sanierung durch die Stadt Lauf auf dem aktuellen Standort der Kita „Brücke West“, Luitpoldstr. 41. Zudem wurde die Entscheidung getroffen, die Betriebsträgerschaft für die neu zu schaffende 5-gruppige Einrichtung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde zu übertragen.

 

Wie in der Sitzung des Kinder-, Jugend und Seniorenausschusses vom 09.02.2017 dargelegt, wurde von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde die Schaffung einer Interimslösung im Gebäude Luitpoldstr. 3 bzw. alternativ in den Räumen des ehemaligen Spitals beantragt, da der Mietvertrag im Gebäude Luitpoldstr. 3 zum 30.06.2017 endet. Die Eigentümerin ist jedoch bereit, das ganze Gebäude, mit Ausnahme der zwei Mietwohnungen für den Betrieb einer Kindertagesstätte ab 01.07.2017 bis längstens zum 31.12.2019 zu vermieten. Die bereits dort untergebrachten zwei Gruppen der Evang.-Luth. Kirchengemeinde könnten weiterhin dort verbleiben, die Eltern der Kinder von „Brücke West“ haben bezüglich Anfahrt fast denselben Weg wie bisher.

Die Räumlichkeiten in der Luitpoldstr. 3 sind grundsätzlich für die Interimslösung bis zum Umzug in die Luitpoldstr. 41 geeignet, wenn entsprechende bauliche Maßnahmen umgesetzt werden. Dies wurde bei einem Vor-Ort-Termin am 07.02.2017 durch die Fachaufsicht des Landratsamtes Nürnberger Land bestätigt.

Am 21.02.2017 fand in der Einrichtung „Brücke West“ ein Informationsgespräch für das dortige Personal mit dem künftigen Träger der Einrichtung und der Verwaltung statt. Hierbei wurden die Fragen der Beschäftigten zum geplanten Wechsel der Betriebsträgerschaft behandelt. Als frühester Zeitpunkt wurde der 01.09.2017, als spätester Zeitpunkt der geplante Einzug in den Um-/Erweiterungsbau zum 01.09.2019 avisiert. Den Beschäftigten wurde mitgeteilt, dass bei Übergang der Betriebsträgerschaft Personalüberleitungsverträge zwischen der Evang.-Luth. Kirchengemeinde und der Stadt Lauf a.d. Pegnitz unter Beteiligung des Personalrats geschlossen werden, die den Betroffenen 5 Jahre Besitzstand garantieren. Jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin steht frei, ob er/sie zur Kirche wechselt. Findet kein Übertritt statt, bleibt das Arbeitsverhältnis mit der Stadt Lauf bestehen, hat jedoch einen Wechsel in eine der anderen Kindertagesstätten zur Folge.

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde hat die Übernahme der Betriebsträgerschaft für die oben genannten Einrichtungen bereits zum Zeitpunkt der Zusammenlegung im Interim ab 01.09.2017 beantragt.

Grundsätzlich wird dieser Antrag von der Verwaltung befürwortet.

Dazu fand am 23.02.2017 ein Gespräch zwischen Verwaltung und den Beteiligten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde statt, bei dem folgende Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet wurden:

1.    An den Vertragsabschluss zur Übernahme der Betriebsträgerschaft zum 01.09.2017 wird der Abschluss des Mietvertrages für den Um-/Erweiterungsbau des künftig neuen gemeinsamen Standorts der Einrichtungen „Unterm Regenbogen“ und „Brücke West“ in der Luitpoldstr. 41 gekoppelt. Der Vertragsentwurf über den Betrieb und die Finanzierung der Kita wurde von der Verwaltung an die Vertreter der Evang.-Luth. Kirchengemeinde ausgehändigt.

 

2.    Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde mietet das Gebäude Luitpoldstr. 3 ab 01.07.2017 komplett (mit Ausnahme der 2 Mietwohnungen) an und beantragt die Nutzungsänderung sowie die Betriebserlaubnis.

 

3.    Die Stadt Lauf beteiligt sich mit 80 % an den Mietkosten (bezogen auf das Interim) des Gebäudes Luitpoldstr. 3 ab dem 01.07.2017.

Gesamtmiete: 66.000,- EUR

./. Eigenanteil der Evang.-Luth. Kirchengemeinde wie bisher für die eigenen 2 Gruppen i. H. v. 25.000,- EUR

è 41.000,- EUR Anteil für die Interimslösung, davon 80 % (32.800,- EUR)

Ein entsprechender Zuschussantrag ist von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde bei der Stadt Lauf einzureichen.

 

4.    Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde beauftragt den Architekten Hr. Thiemann mit dem notwendigen Umbauarbeiten der Interimslösung im Gebäude Luitpoldstr. 3 für die Unterbringung der Gruppen der Kita „Brücke West“. Es wird von einem zusätzlichen Platzbedarf für das Interim von insgesamt 3 Gruppen (1x Krippe, 2x Kindergarten) zu den bestehenden 2 Gruppen der Evang.-Luth. Kirchengemeinde ausgegangen (siehe dazu auch Punkt 6).

 

5.    Die Stadt Lauf fördert die Umbaukosten für die Interimslösung mit 80 %. Die Kosten dafür sind gedeckelt. Der notwendige Umfang des Umbaus ist vor Beauftragung mit der Stadt Lauf abzustimmen, Umbaumaßnahmen dürfen nur für das Interim und nicht im aktuell genutzten Bestand erfolgen. Ein entsprechender Zuschussantrag ist von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde bei der Stadt Lauf einzureichen.

 

6.    Die Kinder der Einrichtung „Brücke West“ ziehen vss. mit 2 Gruppen (1 Krippengruppe, 1 Kindergartengruppe) zum 01.09.2017 in die Luitpoldstr. 41 um. Es wird anhand der vorliegenden Anmeldezahlen noch mit einer dritten Gruppe kalkuliert, die in der Luitpoldstr. 3 untergebracht werden muss. Somit wird vom Betrieb einer 5-gruppigen Einrichtung, wie auch im künftigen „Neubau“ ausgegangen.

 

7.    Die Einrichtung aus „Brücke West“ wird von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde ordnungsgemäß entsorgt.

 

8.    Grundsätzlich besteht für die Evang.-Luth. Kirchengemeinde die Möglichkeit, für die neue Kita vorab eine Abschlagszahlung zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen zu beantragen.

 

9.    Bei Vorliegen der Grundsatzbeschlüsse von Verwaltung und Kirchengemeinde werden die Verträge für die Personalüberleitungen (5 Jahre Besitzstandswahrung) und die Betriebsträgervereinbarung erarbeitet.

 

10.     In der Phase der Betriebsüberleitung arbeiten der künftige Träger und die Stadt Lauf a.d. Pegnitz vertrauensvoll miteinander, insbesondere in Bezug auf den Informationsaustausch mit Personal und Eltern der besagten Einrichtungen.

 

11.     Der Einzug/Umzug in den sanierten/erweiterten Bau in der Luitpoldstr. 41 wird – unter Vorbehalt - zum 01.09.2019 avisiert.

 

Die obengenannten Vorschläge wurden dem Kirchenvorstand am 09.03.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. Dem geplanten Vorgehen wurde grundsätzlich zugestimmt.