Betreff
Kombinierter Geh- und Radweg an der St 2240 zwischen Lauf-Vogelhof und Neunhof - Abschluss einer Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern
Vorlage
BA/104/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern zur Übernahme der Straßenbaulast am kombinierten Geh- und Radwegs an der St 2240 zwischen Lauf-Vogelhof und Neunhof sowie zur Planung und Baudurchführung zuzustimmen.

 

Das Teilstück zwischen Vogelhof und Neunhof des Geh- und Radwegs wurde und wird durch die Stadt Lauf geplant und ausgeschrieben. Die Bauarbeiten wurden ebenfalls im Auftrag der Stadt vergeben und abgewickelt.

 

Nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßenbauvorhaben von kommunalen Bauträgern (RZStra) gewährt der Freistaat in Verbindung mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) und des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für den Bau von Geh- und Radwegen Zuwendungen.

 

Der Geh- und Radweg nach Neunhof ist ein sog. „unselbständiger Geh- und Radweg an einer Staatsstraße“. Er dient der Verbindung zwischen naheliegenden Gemeindeteilen und ist aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich. Nachdem der Freistaat als Träger der Straßenbaulast nicht in der Lage war, die Durchführung auf eigene Kosten zu übernehmen, sind alle notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung durch den Freistaat erfüllt.

 

Im Frühjahr 2009 hat der Bayer. Landtag zur Förderung der Konjunktur eine Änderung des FAG beschlossen und in den Jahren 2009 und 2010 mit jeweils 17,9 Mio. € dotiert. Außerdem wurde der Förderkatalog erweitert, um durch einen schnelleren Mittelfluss die Baukonjunktur zu stabilisieren.

 

Der Fördersatz beträgt demnach für das in das FAG-Sonderbaulastprogramm aufzunehmende Projekt zwischen 75 % und 85 % der zuwendungsfähigen Kosten. Planungskosten sind nach den Richtlinien der FAG-Änderung pauschal mit 12 % der Baukosten zuwendungsfähig. Die Kommunen können somit einen deutlich höheren Förderbetrag erhalten und die Auszahlung kann ebenfalls schneller erfolgen.

 

Bei dieser Förderung nach dem FAG-Sonderbaulastprogramm ist eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat, vertreten durch das Staatl. Bauamt Nürnberg und der Stadt Lauf abzuschließen. Mit dieser Vereinbarung wird die zukünftige Straßenbaulast am Geh- und Radweg sowie die Planung und Baudurchführung im Nachgang offiziell geregelt. Der Wortlaut dieser Vereinbarung ist als Entwurf der Beschlussvorlage beigefügt.