Betreff
Beteiligung der Stadt Lauf a.d. Peg. an den Betriebskosten des Hallenbades am Gymnasium Lauf des Landkreises Nürnberger Land für den Bereich des Öffentlichkeitsschwimmens
Vorlage
FB 2/010/2017
Aktenzeichen
932/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es ergehen folgende Empfehlungsbeschlüsse:

 

a) Erhöhung der Eintrittspreise

Seitens der Stadt Lauf a.d.Peg. besteht Einverständnis mit einer Erhöhung der Eintrittspreise um 50 % ab dem Schuljahr 2017/18.

Abstimmung:

 

b) Reduzierung der Öffnungszeiten

Die Stadt Lauf a.d.Peg. stimmt einer Reduzierung der Öffnungszeiten des Hallenbades für den Bereich des Öffentlichkeitsschwimmens zu. Dementsprechend wird das Bad nur noch an drei Tagen über das Schulschwimmen hinaus der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Trainingszeiten der Vereine sind an diesen Öffnungstagen anzupassen.

Abstimmung:

 

c) Schließung des Hallenbades in den Sommermonaten

Zusätzlich zu den Punkten a) und b) wird das Bad in den Sommermonaten für die Öffentlichkeit geschlossen.

Abstimmung:

 

d) Kostenbeteiligung der Stadt Lauf a.d.Peg.

Die sich aus den obigen Punkten ergebenden Änderungen wirken sich auf den zu tragenden Kostenanteil der Stadt Lauf a.d.Peg. aus, so dass dieser auf 20 % gesenkt werden kann.

In Abänderung des Beschlusses vom 30.11.1978 wird folgende neue Vereinbarung mit dem Landkreis Nürnberger Land getroffen:

 

„Die Stadt Lauf a.d.Peg. übernimmt den Anteil der Nettobetriebskosten für die festgestellten Zeiten des Öffentlichkeitsschwimmens am landkreiseigenen Hallenbad des Christoph-Treu-Gymnasiums Lauf des Landkreises Nürnberger Land (Öffentlichkeitsanteil).

Der Öffentlichkeitsanteil am Hallenbad wird auf 20 % der gesamten Betriebskosten (netto) festgelegt. Nicht enthalten sind darin etwaige Personalkosten für Kassenpersonal und den Einsatz der Wasserwacht.

Die Einnahmen aus Eintrittsgeldern kommen ausschließlich dem Träger des Öffentlichkeitsanteils, somit der Stadt Lauf a.d.Peg., zugute.

In die Abrechnung der Betriebskosten werden Aufwendungen für Großreparaturen im Hallenbad nicht einbezogen. Für derartige Kosten verbleibt es bei ggf. gesondert zu vereinbarenden Beteiligungen.

Die Festlegung der Öffnungszeiten und die Ermittlung der Eintrittsgebühren hat im gegenseitigen Einvernehmen der Stadt Lauf a.d.Peg. und des Landkreises zu erfolgen.

Die Neuregelung tritt mit Beginn des Schuljahres 2017/18, somit ab 01.09.2017, in Kraft.“

 

Abstimmung:

 

Aus der Stadtratssitzung am 20.12.2016 war der Auftrag an die Verwaltung ergangen, mögliche Punkte, die zu Einsparungen bei den anteiligen Betriebskosten führen könnten, mit dem Landratsamt zu besprechen und das Ergebnis bis Ende Februar 2017 zur Entscheidung vorzulegen.

Eindeutige Meinung dazu war und ist in jedem Fall, dass das Bad für die Öffentlichkeit weiterhin zur Verfügung stehen solle – eine Komplettschließung war nicht angedacht.

 

Die erzielten Verhandlungsalternativen sind als  Vergleichsübersicht in der Anlage beigefügt.

Es sollte über die Punkte Eintrittspreise, Reduzierung der Öffnungszeiten (ggf. mit Schließung in den Sommermonaten) und Senkung der Badetemperatur gesprochen werden, was mit Hilfe der gegenseitig überlassenen Unterlagen, z. B. tatsächliche und mögliche neue Öffnungszeiten, auch umgesetzt wurde.

Die jeweiligen Standpunkte der Stadt und des Landkreises sind in der erstellten Übersicht nebeneinander und mit den finanziellen Auswirkungen dargestellt.

 

Es wird deutlich, dass bei einer Reduzierung der Öffnungszeiten (z. B. Schließung an 4 Tagen) und gleichzeitiger Anpassung der Eintrittspreise doch eine nicht unerhebliche Kostensenkung erreicht werden kann.

 

Besucherinnen und Besuchern des Hallenbades bleibt damit die ganzjährige Möglichkeit, ihrem Sport/Hobby nachzugehen. Gleichzeitig wird dieses freiwillige Angebot der Stadt Lauf a.d.Peg. nicht über die Maßen strapaziert sondern nach dem Verursacherprinzip auf die Nutzer verteilt.

 

Die entsprechenden Beschlüsse dazu sind sowohl auf Kreis- als auch auf Stadtebene zu fassen.