Betreff
Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heuchling
Vorlage
FB 3/003/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund der Kommandantenwahl der Feuerwehr Heuchling am 27.01.2017 wird gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:

 

stellv. Kommandant      S t e c h e r  Andreas, Neunkrichener Str. 32, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Im Rahmen der Dienstversammlung fand am 27.01.2017 die Wahl des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heuchling statt.

 

Die Kommandantenwahl führte zu folgendem Ergebnis:

 

stellv. Kommandant      S t e c h e r  Andreas, Neunkrichener Str. 32, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Die Bestätigung erfolgt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.