Betreff
Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heuchling
Vorlage
FB 3/003/2017
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Aufgrund der Kommandantenwahl der Feuerwehr Heuchling am 27.01.2017 wird gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:
stellv. Kommandant S t e c h e r Andreas, Neunkrichener Str. 32, 91207 Lauf a.d.Pegnitz
Im Rahmen der Dienstversammlung fand am 27.01.2017 die Wahl
des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heuchling statt.
Die Kommandantenwahl führte zu folgendem Ergebnis:
stellv. Kommandant S t e c h e r Andreas, Neunkrichener Str. 32, 91207 Lauf a.d.Pegnitz
Die Bestätigung erfolgt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.