Betreff
Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
Vorlage
FB 5/004/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Veraltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Stadtrat erlässt aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert am 22.12.2015 (GVBl. S. 458) eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz (Reinigungs- und Winterdienstverordnung). Die Verordnung gilt 20 Jahre.

 

Die Verordnung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 25.April 1997 außer Kraft.

Anlage:

Verordnung

 

Die bestehende Verordnung der Stadt Lauf über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und der Sicherung der Gehbahnen im Winter ist aus dem Jahr 1997. Bewehrte Verordnungen müssen nach einer Laufzeit von 20 Jahren gem. Art. 50 LStVG neu beschlossen werden.

 

Die neue Satzung orientiert sich an dem Text der Musterverordnung des Bayerischen Gemeindetages. Gegenüber der bestehenden Verordnung ist lediglich im § 5 Reinigungsarbeiten eine wesentliche Änderung enthalten. Bisher war die Reinigungspflicht einmal wöchentlich, in der neuen Mustersatzung wird der Zeitpunkt einer Reinigung nun „nach Bedarf, jedoch mindestens einmal monatlich“ festgelegt.

 

Der Text der neuen Verordnung ist der Arbeitsunterlage als Anlage beigefügt. Sie gilt wieder für 20 Jahre.

 

Die Verwaltung bittet, dem Stadtrat den Erlass der neuen Verordnung zu empfehlen.