Betreff
Ehemalige Schule in Günthersbühl,
Nutzung und Vergabe der Räumlichkeiten
Vorlage
FB 4/001/2017
Aktenzeichen
9122/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1. Die Regelungen über die Nutzung und Vergabe der Räumlichkeiten in der ehemaligen Schule Günthersbühl werden zur Kenntnis genommen und um eine Nutzungsmöglichkeit der Außenfläche auch für private Feiern bis maximal 22 Uhr erweitert.

 

  1. Die Nutzungsgebühr wird für die Innenräume auf 150 € angehoben. Für die Außenfläche ist eine zusätzliche Entschädigung von 50 € zu leisten. Die Höhe der Kaution bleibt gleich.

 

Seit der Eingemeindung der ehemaligen Gemeinde Günthersbühl ist die Stadt Lauf a.d.Pegnitz Eigentümerin der ehemaligen Schule Gartenäckerweg 5. Die ehemalige Hausmeisterwohnung ist vermietet. Die Mieterin ist bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz beschäftigt und versieht in den früheren Schulräumen den Hausmeister- und Reinigungsdienst. Seit 01.09.2011 gibt es schriftliche Regelungen über die Nutzung und Vergabe dieser Räumlichkeiten. Darin sind die vorher nur als Gewohnheitsrecht ausgeübten Richtlinien konkretisiert worden. Sie liegen als Anlage bei.

 

Grundsätzlich ist darin festgehalten, dass die ehemalige Schule Vereinen, Verbänden und Organisationen, aber auch Günthersbühler Bürgerinnen und Bürger – soweit möglich und vertretbar – zur Verfügung gestellt wird. Veranstaltungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz (z. B. Bürgerversammlung oder Wahlen) oder der vhs  Unteres Pegnitztal haben allerdings immer Vorrang. Für die Nutzung durch die Vereine und Verbände besteht ein Belegungsplan.

 

Während der Schulferien bleibt das Gebäude wie alle anderen Schulen in Lauf a.d.Pegnitz geschlossen, damit die Hausmeisterin ihren Urlaub entsprechend planen kann. Ausnahmen hiervon sind in Absprache mit der Liegenschaftsverwaltung möglich.

 

Für die Anmietung durch Privatpersonen ist ein Pauschalbetrag von 100 € einschließlich Nebenkosten festgesetzt und es ist vorher eine Kaution in Höhe von 200 € zu hinterlegen.

 

Die Vergabe an Privatpersonen erfolgt durch die Liegenschaftsverwaltung. Die jährlichen Termine sind nicht übermäßig zahlreich. Die Veranstaltungen müssen spätestens bis 23 Uhr beendet sein. Nicht immer wird diese Vorgabe eingehalten, wie uns die Hausmeisterin jeweils berichtet.

 

Im Januar 2017 sind inzwischen schon 2 Anträge für eine private Feier bei uns eingegangen. Erstmals wird für das Wochenende 17./18.06. angefragt, ob auch der Außenbereich zum Grillen und für Tische und Bänke genutzt werden darf? Da die Verwaltung der Auffassung ist, dass dies eine grundsätzliche Frage ist, bitten wir den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss um einen Rahmenbeschluss. Es wird darauf hingewiesen, dass Grillabende der Vereine schon seit vielen Jahren genehmigt werden.