Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat/Der
Stadtrat beschließt:
Dem Nachtragshaushaltsplan 2009 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in den Festsetzungen
der Nachtragshaushaltssatzung 2009 wird zugestimmt.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2009 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beigefügt.
Durch den
Nachtragshaushaltsplan erhöht sich das Volumen des Verwaltungshaushalts um
1,014 Mio. EUR auf 44,513 Mio. EUR. Im Vermögenshaushalt erhöht sich die
Haushaltsplansumme um 2,407 Mio. EUR auf 10,329 Mio. EUR. Das gesamte
Haushaltsvolumen erhöht sich damit um 3,421 Mio. EUR auf 54,842 Mio. EUR (= +
6,65 v.H.).
Verwaltungshaushalt
Trotz eines Rückganges des
Einkommensteueranteiles (- 0,500 Mio. EUR) erfährt das Volumen des
Verwaltungshaushalts durch den Nachtragshaushaltsplan eine Steigerung um 2,33
v.H.. Diese Steigerung ist hauptsächlich auf Mehreinnahmen bei der
Gewerbesteuer (+ 0,700 Mio. EUR) und der Schlüsselzuweisung (+ 0,275 Mio. EUR)
zurückzuführen.
Durch die positive
Einnahmeentwicklung des laufenden Haushaltsjahres erhöht sich die Zuführung des
Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt im Nachtragshaushaltsplan um
0,738 Mio. EUR oder 55,72 v.H. von 1,325 Mio. EUR auf 2,063 Mio. EUR.
Vermögenshaushalt
Das
Volumen des Vermögenshaushalts erhöht sich durch den Nachtragshaushaltsplan um
30,39 v.H.. Die Erhöhung ist in erster Linie auf die ansteigende Zuführung aus
dem Verwaltungshaushalt, auf Investitionszuweisungen sowie auf Mehreinnahmen
bei den
Erschließungsbeiträgen
zurückzuführen.
Die
Verbesserungen erlauben es, dass in den Nachtragshaushaltsplan die Kosten für
den Neubau der Kinderkrippe Eichenhainstraße (0,745 Mio. EUR), für die
Erweiterung des Kindergartens Schönberger Weg (0,691 Mio. EUR) sowie für die
Beschaffung von Fahrzeugen für Feuerwehr und Bauhof (0,430 Mio. EUR)
eingestellt werden konnten.
Ansonsten
enthält der Plan alle vom Stadtrat oder seinen Ausschüssen im Laufe des
Haushaltsjahres beschlossenen haushaltswirksamen Veränderungen einschließlich
der Mittelumschichtungen.
Nachtragshaushaltssatzung
Wegen
der insgesamt positiven Finanzentwicklung muss die in der Haushaltssatzung 2009
vorgesehene Kreditaufnahme von
0,670
Mio. EUR nicht erhöht werden.
Die
übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung 2009 (Steuerhebesätze,
Kassenkredite und Verpflichtungsermächtigungen)
erfahren keine Änderung.