Betreff
Zweckverband "Volkshochschule Unteres Pegnitztal", Zusammensetzung der Verbandsversammlung und Bestellung von Verbandsräten
Vorlage
FB 1/001/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag (Variante 1):

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

In die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Volkshochschule Unteres Pegnitztal“ werden auf Grund der Vorschläge der jeweiligen Fraktionen folgende Verbandsräte entsandt:

…..

 

Beschlussvorschlag (Variante 2):

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

In die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Volkshochschule Unteres Pegnitztal“ werden auf Grund der Vorschläge des Vereins „Volkshochschule Lauf“ e.V. folgende Verbandsräte entsandt:…

 

Nach der Verbandssatzung des Zweckverbands „Volkshochschule Unteres Pegnitztal“ entsendet die Stadt Lauf a.d.Pegnitz auf Grund ihrer Einwohnerzahl derzeit – neben dem ersten Bürgermeister – neun Mitglieder in die Verbandsversammlung.

 

Bei der Gründung des Zweckverbands im Jahr 1989 wurde gleichzeitig auch eine Vereinbarung mit dem Verein „Volkshochschule Lauf“ e.V. abgeschlossen, durch welche dem Verein fünf Sitze der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in der Verbandsversammlung an den Verein „abgetreten“ werden.

 

Nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) ist es durchaus möglich, dass auch Personen, die nicht dem Stadtrat angehören, in die Verbandsversammlung entsandt werden können. Unabdingbar ist aber die Entsendung durch die Beschlussorgane der entsendenden Körperschaft, d.h. dass hierfür ein Stadtratsbeschluss zwingend notwendig ist.

 

Auf Grund dieser fehlenden Beschlussfassung ist die derzeitige Besetzung der Verbandsversammlung fehlerhaft. Für die fünf Mitglieder des Vereins, die die Stadt Lauf in der Verbandsversammlung vertreten, fehlt die erforderliche Legitimation durch den Stadtrat. Beschlüsse der Verbandsversammlung sind deshalb mindestens fehlerhaft, möglicherweise aber auch ungültig.

 

Zur Korrektur dieser fehlerhaften Besetzung und zur Rechtssicherheit der künftig gefassten Beschlüsse in der Verbandsversammlung ist eine Bestellung von weiteren fünf Verbandsräten durch Beschluss des Stadtrats vorzunehmen. Hierbei steht es dem Gremium frei, weiterhin an der Vereinbarung von 1989 festzuhalten und fünf Personen zu bestellen, die seitens des Vereins benannt werden oder aber Stadtratsmitglieder bzw. andere Personen in die Verbandsversammlung zu entsenden.

 

Auf Grund des derzeitigen Stärkeverhältnisses im Stadtrat steht den Fraktionen folgendes Vorschlagsrecht zu:

 

Ø  CSU-Fraktion             3 Verbandsräte

Ø  Bündnis90/Grüne       2 Verbandsräte

Ø  SPD-Fraktion             2 Verbandsräte

Ø  FW-Fraktion               2 Verbandsräte

Bislang wurde je Fraktion ein Verbandsrat bestellt.