Betreff
Verwendung von Hartplastikgefäßen auf dem Laufer Altstadtfest
Vorlage
FB 3/001/2017
Aktenzeichen
131-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

1.    Auf dem Laufer Altstadtfest wird künftig der Ausschank von Longdrinks, Cocktails, Branntwein und branntweinhaltigen Getränken in Glasgefäßen verboten. Der Ausschank darf ausschließlich in Hartplastikgefäßen erfolgen.

2.    Für Glasgefäße muss ein Pfand in Höhe von mindestens 5,00 € erhoben werden. Bei Flaschen mit alkoholfreien Getränken kann das Pfand auf 2,00 € reduziert werden.

 

Im Rahmen einer Sicherheitsbesprechung im September 2015 wurde seitens des Rettungsdienstes und der Feuerwehr die zunehmende Scherbenproblematik am Altstadtfest angesprochen. Hierdurch könnten Reifen der Einsatzfahrzeuge beschädigt und somit ein Rettungs- oder Löscheinsatz gefährdet werden.

 

Als zuständige Gefahrenabwehrbehörde sah sich die Stadt deshalb veranlasst, hier entsprechend zu reagieren und – mit Ausnahme von Maßkrügen – keine Glasgefäße mehr auf dem Altstadtfest zuzulassen und nur noch den Ausschank in Hartplastikgefäßen zu genehmigen.

 

Seitens des Veranstalters wurde die Verwaltung gebeten, eventuelle Kompromisslösungen zu finden, da eine Umsetzung der Regelung zum Altstadtfest 2016 wohl logistisch schwer zu bewerkstelligen sei. Verwaltung und Veranstalter hatten sich deshalb darauf geeinigt, für das Altstadtfest 2016 das Verbot von Glasgefäßen vorerst auf den Ausschank von Longdrinks und Cocktails zu beschränken. Diese durften nur in Hartplastikbechern ausgegeben werden. Auf sämtliche Glasgefäße wurde ein Pfand in Höhe von 5,-- € bzw. bei Flaschen mit nichtalkoholischen Getränken ein Pfand in Höhe von 2,-- € erhoben. Für das Altstadtfest 2017 sollte das Glasverbot entsprechend der ursprünglich angedachten Regelung ausgeweitet werden.

 

Im Rahmen der Begehungen beim letztjährigen Altstadtfest konnte ein deutlicher Rückgang der Scherben festgestellt werden. Nach Ansicht der Sicherheitsbehörden hat bereits diese „Kompromisslösung“ den gewünschten Effekt erzielt, so dass von einer generellen Hartplastikregelung derzeit abgesehen werden kann. Seitens der Standbetreiber wird die im Jahr 2016 praktizierte Lösung ebenfalls befürwortet. Eine Ausweitung des Verbots von Glasgefäßen wird seitens der Verwaltung deshalb vorerst nicht weiter angestrebt.