Betreff
Neuerlass der Hundesteuersatzung
Vorlage
FB 2/002/2017
Aktenzeichen
924/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss hat Kenntnis vom Inhalt der neuen Hundesteuersatzung für die Stadt Lauf a. d. Pegnitz und empfiehlt diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung. Danach wird insbesondere die Anwendung des erhöhten Steuersatzes von 650 EUR für alle Kampfhunde im Sinne der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, in der jeweils gültigen Fassung, unabhängig vom Vorliegen eines Negativzeugnisses festgesetzt. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2017 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wurde mehrheitlich beschlossen die Anwendung des Kampfhundesteuersatzes von 650 EUR auch auf sogenannte Hunde der Kategorie II (Kampfhunderassen mit Negativzeugnis) auszuweiten.

 

Hierzu ist eine Änderung der bestehenden Hundesteuersatzung erforderlich. In § 6 der bisherigen Satzung wurde in den Absätzen 2 und 3 zwischen Kategorie I und Kategorie II Hunden differenziert. Im Absatz 5 wurde die Anwendung des erhöhten Steuersatzes geregelt.

 

Der § 6 ist dahingehend zu ändern, dass die Differenzierung zwischen Hunden der Kategorie I und Kategorie II künftig entfällt und die Nichtanwendung des erhöhten Steuersatzes bei Kategorie II-Hunden in der Konsequenz zu streichen ist.

 

Weitere Änderungen ergeben sich nicht. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit empfiehlt die Verwaltung dennoch den Neuerlass der gesamten Satzung.