- Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
- Billigungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Äußerungen zum
Bebauungsplanvorentwurf vorgebracht.
2.
Es wird festgestellt, dass bei der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine
Einwände oder Äußerungen vorgebracht wurden von
- Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde
- Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken
- Staatl. Bauamtes Nürnberg
- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
- Städt. Werke Lauf GmbH
- Gasversorgung Lauf GmbH
- Kabel Deutschland
- Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
- Polizeiinspektion Lauf
- Vermessungsamt Nürnberg
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
- Bund Naturschutz OG Lauf
- Herr Kreisbrandrat Norbert Thiel
3.
Zu den Äußerungen des Landratsamtes
Nürnberger Land wird festgestellt:
Immissionsschutz:
Mit Stellungnahme des IfB Sorge vom 02.01.2017 wurde bestätigt, dass das
vorliegende Schallschutzgutachten vom 10.09.2012 weiterhin unverändert gültig
ist, nachdem sich Berechnungsgrundlagen nicht geändert haben.
Durch den Tekturplan entstehen keine neuen Schallquellen.
Naturschutz:
Ein Umweltbericht wurde erstellt und die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen im
Tekturplan festgesetzt.
4.
Der Entwurf des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan
Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“ in der Fassung vom 07.02.2017 wird beschlussmäßig
gebilligt.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen zur
Beschlussvorlage:
- Anlage 1
- Bebauungsplanentwurf
- Begründung mit Umweltbericht
- Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß
Sportanlagenverordnung vom 02.01.2017
In Session:
- Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gem.
Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 10. September 2012
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 05.04.2016 beschlossen, den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“ aufzustellen und im Aufstellungsverfahren die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs vom 24.11.2016 bis zum 09.12.2016 durchgeführt. Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.11.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Tekturplanentwurf bis zum 16.12.2016 abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt.
Nach Billigung des Entwurfes des Tekturplanentwurfs Nr. 1
zum Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“ in der Fassung vom 07.02.2017
durch den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann im weiteren
Verfahrensablauf die öffentliche Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.