Betreff
Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77 "Sporthalle Haberloh"
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
- Billigungsbeschluss
Vorlage
FB 5/093/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.              Es wird festgestellt, dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf vorgebracht.


2.              Es wird festgestellt, dass bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände oder Äußerungen vorgebracht wurden von

- Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde
- Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken
- Staatl. Bauamtes Nürnberg
- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
- Städt. Werke Lauf GmbH
- Gasversorgung Lauf GmbH
- Kabel Deutschland
- Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
- Polizeiinspektion Lauf
- Vermessungsamt Nürnberg
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
- Bund Naturschutz OG Lauf
- Herr Kreisbrandrat Norbert Thiel

3.              Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land wird festgestellt:

Immissionsschutz:
Mit Stellungnahme des IfB Sorge vom 02.01.2017 wurde bestätigt, dass das vorliegende Schallschutzgutachten vom 10.09.2012 weiterhin unverändert gültig ist, nachdem sich Berechnungsgrundlagen nicht geändert haben.
Durch den Tekturplan entstehen keine neuen Schallquellen.

Naturschutz:
Ein Umweltbericht wurde erstellt und die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen im Tekturplan festgesetzt.

4.              Der Entwurf des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“ in der Fassung vom 07.02.2017 wird beschlussmäßig gebilligt.

Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Anlagen zur Beschlussvorlage:

  • Anlage 1
  • Bebauungsplanentwurf
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß Sportanlagenverordnung vom 02.01.2017
  •  

In Session:

  • Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gem. Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 10. September 2012

 

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 05.04.2016 beschlossen, den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“ aufzustellen und im Aufstellungsverfahren die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs vom 24.11.2016 bis zum 09.12.2016 durchgeführt. Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

 

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.11.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Tekturplanentwurf bis zum 16.12.2016 abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt.

 

Nach Billigung des Entwurfes des Tekturplanentwurfs Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“ in der Fassung vom 07.02.2017 durch den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann im weiteren Verfahrensablauf die öffentliche Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.