Betreff
Außerordentliche Darlehenstilgung
Vorlage
FB 2/041/2016
Aktenzeichen
915/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt:

„Der Stadtrat beschließt die außerordentliche Tilgung des Darlehens Nr. 6.501.016.734 bei der Sparkasse Nürnberg mit einem Restbetrag von 1.290.986,01 Euro zum 30.12.2016.

Die entsprechenden Mittel stehen bei Haushaltsstelle 1.9121.9767 als Ausgaberest zur Verfügung.“

Im Haushalt 2016 waren erstmals die von der Kulturstiftung/DT Deutsche Stiftungstreuhand übernommenen Darlehensverpflichtungen in Form bestehender Kreditverträge eingestellt gewesen.

Es handelt sich dabei um drei einzelne Verträge mit unterschiedlichen Zinsbindungen und Zinssätzen.

Das Darlehen Nr. 6.501.016.734 bei der Sparkasse Nürnberg hat zum 30.12.2016 noch einen Restwert von 1.290.986,01 Euro; der derzeit noch geltende Zinssatz von 4,05 % läuft zu diesem Termin aus.

Die Sparkasse hat im Oktober auf Anfrage mitgeteilt, dass eine Umschuldung mit einem Zinssatz von (damals) 0,45 % fest bis zum Laufzeitende (30.12.2026) erfolgen könnte.

Tagesaktuelle Konditionen werden im Rahmen der Beratungen mitgeteilt werden können.

 

Bereits zur Erstellung der Jahresrechnung 2015 für die Stadt Lauf a.d.Peg. wurde darüber diskutiert, noch vorhandene Haushaltsmittel für die außerordentliche Tilgung dieses Darlehens zum 30.12.2016 herzunehmen (vgl. Stadtratsbeschluss vom 29.09.2016), um den Schuldenstand zu senken. Es wurde dementsprechend ein Haushaltsausgaberest gebildet, der dafür zur Verfügung steht.

 

Es wird deshalb empfohlen, das Darlehen nicht weiter zu verlängern/umzuschulden, sondern zum Jahresende zu tilgen.