Betreff
Umbenennung des Fußgängersteges an der Sichartstraße in "Justin-Wunder-Steg"
Vorlage
FB 4/029/2016
Aktenzeichen
6313/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der beschränkt-öffentliche Fußweg Nr. 3 „Am Steg“ wird in „Justin-Wunder-Steg“ umbenannt.

 

Vor 150 Jahren stand an der Pegnitz eine Ultramarinfarbenfabrik (1838 – 1893). Die Laufer Filiale der „Ersten Nürnberger Ultramarinfabrik“ wurde in den Jahren 1865 bis 1880 von Direktor Justin Wunder (1838 – 1910) geleitet. Inhaber der gesamten Firma war der Nürnberger Unternehmer Johannes Zeltner, den die Stadt Lauf bereits mit der Namensgebung des Zeltnerplatzes gewürdigt hat. Die Filiale stand nämlich genau in diesem Areal und Justin Wunder zog von Nürnberg nach Lauf und wohnte im Dachgeschoss des Fabrikgebäudes (heute Sichartstraße 3).

 

Damals war die Ultramarinfabrik Nürnberg nicht nur die größte Fabrik Nürnbergs, die ihre Produkte weltweit exportierte, sondern in Lauf wurde vor allem die industrielle Herstellung der roten Ultramarinfarbe erfunden, und zwar von Justin Wunder. 1877 wurde dieses Verfahren im ersten deutschen Reichspatent geschützt. 1866 wurde dort außerdem die erste Dampfmaschine in Lauf aufgestellt.

 

Die Nachfahren Justin Wunders – er hatte 7 Kinder, die alle in Lauf geboren sind - treffen sich seit 2001 regelmäßig, dieses Jahr in Lauf a.d.Pegnitz. Anlässlich dieses Besuchs haben sie an den Bürgermeister den Wunsch heran getragen, eine Straße oder einen Weg nach ihrem Vorfahren zu benennen. Und am schönsten fänden sie es, wenn dies in der Nähe der früheren Wirkungsstätte von ihm möglich wäre.

 

Die Verwaltung hat aufgrund dieser Bitte die Umgebung des Zeltnerplatzes und der Sichartstraße betrachtet und schlägt vor keine Straße umzubenennen, da dies möglichst nur mit Einverständnis der Anwohner erfolgen sollte. Aber denkbar wäre es, den Steg über die Pegnitz, der lediglich die namentliche Bezeichnung „Am Steg“ führt und zur gleichnamigen Ortsstraße hinüberführt und als beschränkt-öffentlicher Fußweg gewidmet ist, in

 

„Justin-Wunder-Steg“

 

umzubenennen. Damit würde gleichzeitig eine Doppelbezeichnung von Ortsstraße und Fußweg beseitigt und es wären keine postalischen Adressen von dieser Umbenennung betroffen. Die Nachfahren von Justin Wunder finden diese Idee gut und würden sich außerordentlich darüber freuen, wenn dies möglichst kurzfristig realisiert werden könnte. Für die Namensgebung von Straßen und Wegen ist der Stadtrat zuständig. Es ergeht daher folgender