Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe an den Abwasserbetrieb
Vorlage
FB 2/036/2016
Aktenzeichen
941 / FB 2 /Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt:

„Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe von 400.000 Euro zur Zahlung der Straßenentwässerungsanteile an den investiven Maßnahmen des Abwasserbetriebes der Stadt Lauf a.d.Peg. als jährlichen Gesamtbetrag analog der entstandenen tatsächlichen Forderungen.“

Im Haushaltsjahr 2016 wurden für die aus der Straßenentwässerung an den Abwasserbetrieb der Stadt Lauf a.d.Peg. zu leistenden sog. Straßenentwässerungsanteile 150.000 Euro eingeplant; diese betreffen allerdings nur die laufenden Betriebskosten der Abwasserbeseitigung. Für das Anlagevermögen wurden bisher diese Anteile direkt vor Einstellung in das Vermögensverzeichnis ermittelt und dort abgezogen, allerdings nur im Rahmen der gesamten kalkulatorischen Kosten mit durchgebucht. Dies war die übliche und zulässige Vorgehensweise im Bereich der kostenrechnenden Einrichtung im kameralen Haushalt.

Da die Stadt Lauf a.d.Peg. keine Einzelbeiträge zu Kanalbaumaßnahmen an Straßen leistet (also zu jeder Maßnahme die entsprechende Zahlung mit veranschlagt wird), wird auch künftig die Beteiligung daran einmal jährlich über die kalkulatorischen Kosten beglichen. Sonderposten für diesen Zweck werden also beim Abwasserbetrieb auch künftig nicht gebildet.

Für die Berechnung der Abwassergebühr ist es ohne Belang, welche Vorgehensweise hergenommen wird, da in beiden Fällen eine 100%ige Gebührenfinanzierung vorliegt.

 

Im Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes für das Jahr 2016 sind unter Punkt 1.4   425.000 Euro als Zahlung von der Stadt Lauf a.d.Peg. eingeplant; der Betrag setzt sich zusammen aus 180.000 Euro Abschreibung und 245.000 Euro kalkulatorischen Zinsen.

Nachdem der städtische Haushalt aber vor der Erstellung des ersten Wirtschaftsplanes des neuen Abwasserbetriebes beschlossen worden ist (28.01.2016) war der notwendige Ansatz dort nur geschätzt (analog der bis dato erfolgten inneren Verrechnung zwischen den Abschnitten Abwasserbeseitigung und Straßen) worden; eine exakte Höhe war noch zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht ermittelt. Es entsteht somit zum Ende des HJ 2016 eine überplanmäßige Ausgabe von rd. 400.000 Euro, die gemäß § 2 Ziffer 26 der geltenden Geschäftsordnung vom Stadtrat zu genehmigen ist. Die Deckung erfolgt aus Einsparungen bzw. Mehreinnahmen des allgemeinen Verwaltungshaushalts des laufenden Jahres.