Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss beschließt, dem Fischereiverein Untere Pegnitz e.V. Lauf für den
Ankauf eines Vereinsheims in Lauf einen einmaligen, richtliniengemäßen
Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten,
höchstens jedoch insgesamt 40.000,00 €, zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel sind in einem der
nächsten Hausjahre unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
das Weitere zu veranlassen.
Der Fischereiverein Untere Pegnitz e.V. Lauf bittet mit Schreiben vom 17.11.2016 um einen einmaligen Investitionszuschuss für den Ankauf eines Vereinsheims in Lauf.
Der Fischereiverein Untere Pegnitz e.V. Lauf gründete sich bereits 1928. Er nutzt aktuell zu seinen Monatstreffen (durchschnittlich 70 anwesende Mitglieder) und sonstigen Veranstaltungen jeweils unterschiedliche Lokale. Bereits seit Jahren werden dazu die Fischereiprüfungen beim TSV Lauf e.V. durchgeführt. Nun hätte der Verein die Möglichkeit, in Lauf ein Gebäude zu erwerben, das für ihn günstig gelegen ist (Nähe zu bewirtschafteten Gewässern) und für seine Bedürfnisse als Vereinsheim sehr gut geeignet ist. Das informative Schreiben des Vereins ist als Anlage 1 beigefügt.
In der Anlage 2 sind die vom Verein bewirtschafteten Gewässer aufgelistet und in der Anlage 3 ist der Investitions- und Finanzierungsplan dargestellt. Als Teil der Finanzierung sind Mitgliederdarlehen vorgesehen. Diesen Weg geht der Verein seit vielen Jahren um den Ankauf von Gewässern ohne Fremdmittel finanzieren zu können. Die letzten Darlehen wurden 2016 vom Verein zurückgezahlt, der sehr gute Erfahrungen damit gesammelt hat.
Finanzierungsplan für die geplante Investition incl. Nebenkosten: 418.000,00 €
Bankdarlehen 200.000,00 €
Mitgliederdarlehen 130.000,00 €
Umlage und Spenden, Verkaufserlöse (Eigenkapital 10.000,00 €) 48.000,00 €
Zuschuss der Stadt Lauf 40.000,00 €
Gesamtkosten und Finanzierung in Höhe von: 418.000,00
€.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Fischereiverein Untere Pegnitz e.V. Lauf für die geplante Maßnahme einen einmaligen, richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 40.000,00 €, zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind in einem der nächsten Hausjahre unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.