Betreff
Gemeinde Neunkirchen a. Sand
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 10 R "Rollhofen - Dornstauden-West"
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FB 5/085/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplans „Dornstauden-West in Rollhofen und die 4. Änderung des Flächennutzungsplans werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von den Änderungen nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

 

Die Gemeinde Neunkirchen a.Sand hat beschlossen, den Bebauungsplan „Dornstauden-West“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Rollhofen am westlichen Ortsrand und hat eine Fläche von 2,5 ha. Östlich der Baufläche grenzt ein bestehendes Neubaugebiet an, im Süden und Westen landwirtschaftliche Nutzflächen, Im Norden die Kreisstraße LAU 9.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt und wird deshalb gem. § 8 BauGB im Parallelverfahren geändert.

 

Neben der Hereinnahme der Baufläche wird eine gleich große Fläche im Ortsteil Rollhofen aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen und künftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

 

 

 

Lage im Gemeindegebiet

 

Planung Änderungsbereich