Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss beschließt, dem Segelflug Club Lauf e.V. für die geplanten
Grundüberholung des Motors der Motormaschine einen einmaligen
Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten,
höchstens jedoch von 3.500,00 €, zu gewähren
Die erforderlichen Mittel sind unter der HHSt
1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Der Segelflug Club Lauf e.V. bittet mit Schreiben vom 28.10.2016 um einen Investitionszuschuss für die geplante Grundüberholung des Motors der Motormaschine.
Die geplante Grundüberholung ist notwendig, da die Motormaschine inzwischen ca. 3.000 Betriebsstunden geleistet hat. Die Grundüberholung ist bindend vorgeschrieben.
Für die Maßnahme liegt das günstigste Angebot bei ca. 35.000.00 €.
Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Maßnahme einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch von 3.500,00 €, zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden oder im nächsten Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.