Betreff
Ortsdurchfahrt Neunhof mit Querungshilfe
- Kostenentwicklung
Vorlage
FB 5/082/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1. Die Kostenentwicklung auf der HhSt. 1.6310.9510 wird zur Kenntnis genommen. Die Deckung der Mittel erfolgt als überplanmäßige Ausgabe. Die Finanzierung ist durch den Deckungsring Nr. 47 gesichert.

 

2. Die frei zu vergebende Nachtragssumme beläuft sich im Einzelfall auf 45.000 € (brutto).

 

In der 6. Sitzung des Stadtrats am 30.06.2016 wurde die Auftragsvergabe für die Baumaßnahme im Ortsteil Neunhof beschlossen.

Zur Abwicklung der Maßnahme wurden insgesamt Mittel in Höhe von 530.000 € bereitgestellt.

Der belastete Asphaltaufbruch sollte ursprünglich als Profilierungsmaterial auf der Deponie Neunkirchen eingebaut werden. Im Laufe der Maßnahme hat sich herausgestellt, dass der Entsorgungsweg nicht mehr möglich ist. Die Entsorgung des belasteten Asphaltaufbruchs musste neu angefragt werden. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten. Weiterhin entstehen Kosten durch deutliche Mehrmengen aus nicht tragfähigem Untergrund, der ausgebaut und durch tragfähigen Boden ersetzt werden musste.

Gegenüber den im Juni bereitgestellten Ansatz ergibt sich somit ein Mittelbedarf von 575.000 €, was einer Differenz von rd. 8,00 % entspricht. Die benötigten Mittel stehen im Deckungsring Nr. 47 zur Verfügung.

 

Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02. Mai 2014 (§13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO) gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.

Bei der anstehenden Vergabe bedeutet dies, dass z. B. jeder Nachtrag ab 15.000 € im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden muss. Gerade bei umfangreichen Baumaßnahmen wie dem Gehweg Um- und Ausbau in der OD Neunhof und der Querungshilfe am südlichen Ortseingang, können zusätzlich notwendige Leistungen deutlich höher ausfallen. Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der beauftragten Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige Behandlung im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenmäßigen Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls erfolgen, wenn die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines weiteren effektiven Bauablaufs der laufenden Maßnahme Ortsdurchfahrt Neunhof mit Querungshilfe um eine Erhöhung des unter §13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO genannten Rahmens von 15.000 € auf die Nachtragssumme in Höhe von 45.000 €.