Betreff
Verkehrsverhältnisse Nessenmühlstraße in Schönberg
- Bau eines Gehweges in der Zollernstraße
Vorlage
FB 5/079/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Verkehrssituation in der Nessenmühlstraße zur Kenntnis. Es wird keine Möglichkeit gesehen, die Verkehrsführung kurzfristig zu ändern oder andere Maßnahmen zu ergreifen. Der Neubau eines neuen Gehsteiges in der Zollernstraße verbunden mit der Einführung einer Einbahnregelung, kann aufgrund der hohen Kosten von geschätzt rd. 130.000 € im Moment nicht weiter verfolgt werden.

 

 

Nördlich von Schönberg an der Nessenmühlstraße befinden sich die Einrichtungen der Lebenshilfe Nürnberger Land (Moritzbergwerkstätten, Hauptverwaltung, Heilpädagogische Tagesstätte, Bernhard-Leniger-Schule und das Reittherapiezentrum). Die behinderten Menschen werden regelmäßig früh zu den Einrichtungen gefahren und mittags bzw. abends wieder abgeholt. Hierzu hat die Lebenshilfe rd. 40 Kleinbusse sowie zwei Reisebusse und 4 Busse mit jeweils 20 Plätzen im Einsatz. Hinzu kommt noch der Verkehr der Mitarbeiter der Lebenshilfe und der anderen dortigen Betriebe. Eine weitere Verkehrsquelle sind die Sportanlagen.

 

Nachdem von den Anwohnern in der Nessenmühlstraße regelmäßig über die zu hohe Verkehrsmenge und die zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten Klage geführt wird, wurde die Verkehrssituation in der Nessenmühlstraße im Rahmen einer Verkehrsschau besichtigt. An diesen regelmäßig stattfindenden Ortsterminen nehmen auch Vertreter der Politik teil.

Bei dieser Besichtigung wurde der Vorschlag diskutiert, die parallel zu der Nessenmühlstraße verlaufende Zollernstraße für den allgemeinen Verkehr freizugeben und eine Einbahnstraßenregelung für die Zollernstraße und die Nessenmühlstraße einzuführen. Kurzfristig wurde bei diesem Termin keine Möglichkeit gesehen, die Verkehrsführung zu ändern, oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen. Seitens der Polizei wurde zugesagt, Radarmessungen vorzunehmen. Ab 2017 werden die Radarmessungen von der Stadt Lauf im Rahmen der Kommunalen Verkehrsüberwachung selbst vorgenommen.

 

Da in der Zollernstraße kein Gehsteig vorhanden ist, wurde entschieden, die Straße nicht für den allgemeinen Verkehr freizugeben, weil dies für Fußgänger sehr gefährlich wäre. Intern sollte geprüft werden, ob ein neuer Gehsteig mit Hochbord angelegt werden kann und mit welchen Kosten dies verbunden wäre.

 

Zwischen der nördlichen Einmündung Ende der Zollernstraße und der Tiergartenstraße könnte der Gehsteig neben der vorhandenen Fahrbahn angebaut werden, wobei im unbebauten Bereich allerdings Grunderwerb von ca. 110 m² erforderlich wäre.

 

Zwischen der Tiergartenstraße und dem südlichen Beginn der Zollernstraße kann ein Gehsteig nur auf Kosten der Fahrbahnbreite angelegt werden. Zumindest in diesem Abschnitt muss deswegen eine Einbahnregelung eingeführt werden. Gleichzeitig gäbe es keine Möglichkeiten mehr vor den Grundstücken zu parken. Die Herstellung eines Gehweges in der Zollernstraße würde ohne Grunderwerb rd. 110.000 € inkl. Nebenkosten kosten. Der Grunderwerb würde mit weiteren rd. 20.000 € zu Buche schlagen.

Aus Sicht der Verwaltung besteht aus den genannten Gründen kein Handlungsbedarf. Die Verwaltung geht vielmehr davon aus, dass durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen die Verkehrssicherheit verbessert und damit auch die Belästigung der Anwohner verringert wird. Daher ergeht folgender