Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Auf Grund der derzeitigen
Personalsituation der Freiwilligen Feuerwehr Tauchersreuth ist die
Sicherstellung der Aufgaben nach dem Bayer. Feuerwehrgesetz nicht mehr
gewährleistet. Nachdem auch künftig keine Verbesserung dieser Situation zu
erwarten ist, wird die Freiwillige Feuerwehr Tauchersreuth zum 31.12.2016
aufgelöst.
2. Die vorhandene feuerwehrtechnische Ausrüstung wird auf die bestehenden Ortsteilwehren verteilt. Die Entscheidung hierüber obliegt dem federführenden Kommandanten.
Mit Schreiben vom 04.10.2016 hat der Kommandant der Freiwilligen
Feuerwehr Tauchersreuth mitgeteilt, dass diese sich zum 31.12.2016 auflösen
wird, da entsprechend ausreichendes Personal nicht bzw. in absehbarer Zeit
nicht zur Verfügung steht. Eine Verbesserung der derzeitigen Situation sei im
Ortsteil Tauchersreuth nicht zu erwarten.
Nach dem Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) besteht für Freiwillige
Feuerwehren eine sog. „Bestandsgarantie“ (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BayFwG), solange
diese personell in der Lage ist, ihre gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu
erfüllen. Eine Auflösung durch Beschluss des Stadtrats ist nur dann möglich,
wenn der Kommandant – als Leiter der gemeindlichen Einrichtung – zu verstehen
gibt, dass das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personal nicht mehr zur
Verfügung steht.
Vor einer Auflösung ist seitens des Stadtrats jedoch zu prüfen, ob eine
personelle Verstärkung durch zwangsweise Heranziehung von Gemeindeeinwohnern
bzw. durch die Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr möglich wäre. Die
Anwerbeversuche, die seitens der FFW Tauchersreuth bislang unternommen wurden,
schlugen alle fehl. Die Verpflichtung von Bürgern zum Feuerwehrdienst wird
seitens der Verwaltung als nicht zielführend erachtet.
Der nach einer
Auflösung der Feuerwehr Tauchersreuth nach wie vor bestehenden Verpflichtung
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten –
insbesondere den vorbeugenden Brandschutz und die Hilfe bei Notlagen - wird dahingehend nachgekommen, dass diese
Aufgaben durch andere Ortsteilwehren wahrgenommen werden.