Betreff
Naturfreunde Lauf e.V.: Antrag auf Investitionszuschuss für die Anbindung an die öffentliche Stromversorgung
Vorlage
FB 1/066/2016
Aktenzeichen
5200 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dem Naturfreunde Lauf e.V. für den Anschluss des Naturfreundehauses an die öffentliche Stromversorgung einen einmaligen, richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 2.493,40 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Naturfreunde Lauf e.V. bitten mit Schreiben vom 13.10.2016 um einen einmaligen Investitionszuschuss für den Anschluss des Naturfreundehauses an die öffentliche Stromversorgung. Bisher erfolgt die Versorgung über Dieselaggregate.

Im Zuge der Breitbandverkabelung in der Nähe des Naturfreundehauses besteht kurzfristig die Möglichkeit, eine Stromleitung zum Vereinsheim zu verlegen. Die Details entnehmen Sie bitte dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben und der Kostenschätzung der Naturfreunde Lauf. Bisher liegen zu dieser Kostenschätzung noch keine Angebote vor. Die Kostenschätzung erscheint jedoch schlüssig.

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

 

Material- und Installationskosten                                                                                                        22.934,00 €

Grundstückskosten Zählerkasten                                                                                                              500,00 €

Eigenleistung (Ansatz 150 Std. à 10,00 €)                                                                               1.500,00 €

                                         

Gesamtkosten in Höhe von:                                                                                                    24.934,00 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Naturfreunde Lauf e.V. für den Anschluss des Naturfreundehauses an die öffentliche Stromversorgung einen einmaligen, richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 2.493,40 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr oder einem der nächsten Hausjahre unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zur Verfügung zu stellen.