Betreff
Antrag des Evang. Familienhauses e.V. auf eine Rücknahme der Kürzung der Betriebskostenzuschüsse für die Familienbildungsstätte und das „Projekt wellcome“
Vorlage
FB 1/065/2016
Aktenzeichen
303 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beschließt, dem Evangelischen Familienhaus e.V. für die Unterstützung der Familienbildungsstätte und dem „Projekt wellcome“ weiterhin einen laufenden, richtlinienunabhängigen Betriebskostenzuschuss in Höhe von insgesamt 12.410,00 € zu gewähren, den Antrag auf Rücknahme der Kürzung aber abzulehnen.

Die erforderlichen Mittel sind weiterhin unter den HHSt. 0.4701.7079 und 0.4702.7090 zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Das Evangelische Familienhaus e.V. wird seit Jahren mit zwei Zuschüssen gefördert. Zum einen wird für die Erwachsenenbildungsstätte ein laufender Zuschuss gewährt, zum anderen für das „Projekt wellcome“. Dabei wurden bislang insgesamt 16.110,00 € an freiwilligen Zuschüssen p.a. ausgekehrt. Nach einer Umverteilung der Gesamtsumme auf die zwei Bereiche wurden zuletzt 13.610,00 € an den Evangelisches Familienhaus e.V. und 2.500,00 € für das „Projekt wellcome“ überwiesen. Durch den Verein wurde im Juni 2014 bereits ein Antrag auf Erhöhung der Gesamtbezuschussung auf 20.000,00 € p.a. gestellt, dem aber nicht stattgegeben wurde.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden die beiden Zuschüsse 2016 nun auf 10.910,00 € und 1.500,00 €, zusammen also 12.410,00 € (um 3.700,00 € = ca. 23 %), gekürzt.

Mit Schreiben vom 18.10.2016 bittet der Evangelische Familienhaus e.V. nun um Rücknahme dieser Kürzung und Bezuschussung wieder in Höhe von insgesamt 16.110,00 €. Das Schreiben ist als Anlage 1 diesem Antrag beigefügt. Darin ist eine ausführliche Darstellung der Bildungsarbeit und der finanziellen Rahmenbedingungen zu lesen.                                                         

Nach den aktuellen Gesprächen 2016 zur weiteren Haushaltskonsolidierung schlägt die Verwaltung deshalb vor, dem Antrag auf Rücknahme der Kürzung nicht stattzugeben und weiterhin einen richtlinienunabhängigen Zuschuss von insgesamt 12.410,00 € zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diese Zuschüsse wären weiterhin im Haushalt unter den HHSt. 0.4701.7079 und 0.4702.7090 zur Verfügung zu stellen.