Betreff
Widmung eines weiteren Trauzimmers außerhalb des Rathauses
Vorlage
FB 3/011/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, den sich in der Kaiserburg befindlichen Kaisersaal – vorbehaltlich nach der Zustimmung durch den Freistaat Bayern als Eigentümer – als weiteres externes Trauzimmer außerhalb der Rathause zu widmen.

 

In der heutigen Zeit heiraten viele Hochzeitspaare nur noch standesamtlich. Von den Brautleuten wird sehr häufig der Wunsch geäußert, dass die Trauung in einem besonderen Ambiente stattfindet. Deshalb kann in Lauf seit August 2008 in der Riedner-Mühle im Industriemuseum und seit Juli 2014 im Wappensaal der Kaiserburg geheiratet werden. Allerdings ist der Wappensaal auf eine Personenanzahl von insgesamt 25 begrenzt. Inzwischen gibt es jedoch  Nachfragen, ob auch für größere Hochzeitsgesellschaften eine Trauung in der Kaiserburg möglich ist. Um dies für Trauungen anbieten zu können, wird vorgeschlagen, den Kaisersaal als weiteres externes Trauzimmer zu widmen. Dieser Raum ist für 199 Personen zugelassen. Trauungen im Kaisersaal haben schon in früherer Zeit stattgefunden. Im ältesten Laufer Trauregister, das mit dem Jahr 1579 beginnt, wird von einer Trauung im Kaisersaal erstmals aus dem Jahr 1634 berichtet.

 

Im Rahmen ihrer Organisationshoheit kann die Gemeinde, durch Beschluss des Stadtrates, weitere Räume außerhalb des Rathauses als Trauzimmer widmen (§ 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz i.V.m. Nr. 14.1.1 der Verwaltungsvorschriften).

Der Raum selbst muss sowohl in seiner Größe als auch in der Ausgestaltung den Anforderungen einer würdevollen Eheschließung genügen.

Die für eine Trauung im Kaisersaal für die Brautleute entstehenden Gebühren werden mit dem Eigentümer, dem Freistaat Bayern, im Rahmen der Nutzungsvereinbarung abgestimmt.