1. Zweckvereinbarung mit der Stadt Hersbruck zur Durchführung der Bußgeldverfahren für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz im fließenden Verkehr
Die Stadt Hersbruck führt bisher im Rahmen einer Zweckvereinbarung die
Bußgeldverfahren im ruhenden Verkehr für die Stadt Lauf durch.
Für die Geschwindigkeitsüberwachung soll die Stadt Hersbruck ebenfalls die Bußgeldverfahren im Auftrag der Stadt Lauf durchführen. Hierfür ist eine neue Zweckvereinbarung abzuschließen. Der Text der Zweckvereinbarung ist in der Anlage beigefügt.
Der Stadtrat ist gem. § 2 Nr. 20 der Geschäftsordnung für den Abschluss einer Zweckvereinbarung zuständig. Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, dem Stadtrat die Zustimmung zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Zweckvereinbarung mit der Stadt Hersbruck zur Durchführung der Bußgeldverfahren im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung der Stadt Lauf wird zugestimmt. Der Text der Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Änderung der bestehenden Zweckvereinbarung mit der Stadt Röthenbach zur Überwachung des ruhenden Verkehrs
Die Stadt Lauf führt im Rahmen einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Röthenbach die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet Röthenbach durch. Die Überwachung vor Ort erfolgt mit unseren Außendienstkräften; die verwaltungstechnische Aufarbeitung der erstellten Verwarnungen erfolgt in unserem Innendienst.
Die Stadt Röthenbach hat nun einen eigenen Mitarbeiter eingestellt, der zusätzlich Verwarnungen erteilt. Dies erfolgt hauptsächlich in den Abendstunden oder an Wochenenden. Die verwaltungstechnische Aufarbeitung der Verwarnungen des bei der Stadt Röthenbach angestellten Mitarbeiters erfolgt ebenfalls durch den Innendienst bei der Stadt Lauf.
Aus
diesem Grund ist die bestehende Zweckvereinbarung mit der Stadt Röthenbach neu
zu erstellen bzw. zu ergänzen. Der Text der neuen Vereinbarung ist in der
Anlage beigefügt; die Änderungen sind gelb markiert.
Auch hier wird
der Verwaltungsausschuss gebeten, dem Stadtrat die Zustimmung zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der geänderten Zweckvereinbarung
mit der Stadt Röthenbach zur Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs
wird zugestimmt. Der Text der Zweckvereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses.