Wirtschaftsplan 2017
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan 2017 mit allen Anlagen wie vorgelegt zu beschließen.
Der
Wirtschaftplan 2017 wird von mehreren Annahmen geprägt. Zum einen von
erfolgreichen Verhandlungen hinsichtlich der gesondert berechenbaren
Investitionskosten, zum anderen von Planentsprechend laufenden
Pflegesatzverhandlungen. Gemäß Beschlußvorschlag zu den gesondert berechenbaren
Investitionskosten sollen diese quasi zeitgleich mit Wirkung zum 1. April 2017
erfolgen.
Dies
ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll, wobei hier nur auf die
Pflegesatzverhandlungen eingegangen wird.
- Verhandlungen mit dem
Ziel einer weitgegenden Kostendeckung der tarifvertraglichen Änderungen in
der Wirkung zum 1.1.17 und 1.3.17
- Verhandlung der bisher
nicht vollständig gedeckten, nach Aussage der Kostenträger über dem
Durchschnitt liegenden Einzelpersonalkosten
- Verhandlung einer
Anerkennung von Ausbildungskosten
- Verhandlung einer
Anerkennung von Personalratskosten
- Verhandlung der
Kostenübernahme aller Sachkostenerhöhungen
Insgesamt
wird eine Erlöserhöhung über alle Pflegegrade in Höhe von ca. 5 % angestrebt.
Ein
weiterer wesentlicher Aspekt sind die voraussichtlichen Auswirkungen des
Pflegestärkungsgesetzes 2. Hier wird mit dem sogenannten „Zwillingseffekt“
gerechnet, d.h. aufzunehmende Interessenten sind weniger pflegeaufwändig, was
sofort geringere pauschale Leistungen der Pflegeversicherung nach sich zieht.
Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Einrichtungseinheitlichen
Eigenanteile zahlt der „neue“ Bewohner immer den selben Betrag, unabhängig vom
Pflegebedarf. Dadurch wird bei jedem Bewohnerwechsel eine Erlösreduzierung unvermeidlich
sein. Hier ist also umgehend, und stärker als bisher, mit einer entsprechenden
Personaleinsatzreduzierung zu reagieren. Diese Belegungsstrukturschwankungen
personell sinnvoll abzufangen, bzw. noch flinker als bisher zu Höherstufungen
zu kommen, werden größere Herausforderungen werden.
Auch
wird es als nicht überraschend bewertet, wenn in den ersten Monaten des Jahres
nicht so schnell wie bisher freie Plätze belegt werden können. Dies aus dem
Grund, dass sich die Zuschüsse der Pflegeversicherung in dem unteren
„typischen“ Einstiegpflegegrad 2 um ca. 30 % reduziert haben.
Zum
Wirtschaftsplan als solches lässt sich ausführen, dass sich das HKS insgesamt
im avisierten Rahmen, also einem Fehlbetrag von ca. € 80.000.-, bewegen sollte.
Die Sachkostenentwicklung wird sich im Rahmen „normaler“ Erhöhungen bewegen und
die Personalaufwendungen sind abhängig von der Bewohnerstruktur, der Belegung
als solches und von den bereits festgelegten und damit unumgänglichen
Tariferhöhungen. Details zu einzelnen Aufwandspositionen sind bitte den
Erörterungen zum Wirtschaftsplan zu entnehmen.