Betreff
Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard,
Wirtschaftsplan 2017
Vorlage
FB 2/031/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan 2017 mit allen Anlagen wie vorgelegt zu beschließen.

 

 

 

Der Wirtschaftplan 2017 wird von mehreren Annahmen geprägt. Zum einen von erfolgreichen Verhandlungen hinsichtlich der gesondert berechenbaren Investitionskosten, zum anderen von Planentsprechend laufenden Pflegesatzverhandlungen. Gemäß Beschlußvorschlag zu den gesondert berechenbaren Investitionskosten sollen diese quasi zeitgleich mit Wirkung zum 1. April 2017 erfolgen.

 

Dies ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll, wobei hier nur auf die Pflegesatzverhandlungen eingegangen wird.

 

  • Verhandlungen mit dem Ziel einer weitgegenden Kostendeckung der tarifvertraglichen Änderungen in der Wirkung zum 1.1.17 und 1.3.17
  • Verhandlung der bisher nicht vollständig gedeckten, nach Aussage der Kostenträger über dem Durchschnitt liegenden Einzelpersonalkosten 
  • Verhandlung einer Anerkennung von Ausbildungskosten
  • Verhandlung einer Anerkennung von Personalratskosten
  • Verhandlung der Kostenübernahme aller Sachkostenerhöhungen

 

Insgesamt wird eine Erlöserhöhung über alle Pflegegrade in Höhe von ca. 5 % angestrebt.

 

Ein weiterer wesentlicher Aspekt sind die voraussichtlichen Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes 2. Hier wird mit dem sogenannten „Zwillingseffekt“ gerechnet, d.h. aufzunehmende Interessenten sind weniger pflegeaufwändig, was sofort geringere pauschale Leistungen der Pflegeversicherung nach sich zieht. Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Einrichtungseinheitlichen Eigenanteile zahlt der „neue“ Bewohner immer den selben Betrag, unabhängig vom Pflegebedarf. Dadurch wird bei jedem Bewohnerwechsel eine Erlösreduzierung unvermeidlich sein. Hier ist also umgehend, und stärker als bisher, mit einer entsprechenden Personaleinsatzreduzierung zu reagieren. Diese Belegungsstrukturschwankungen personell sinnvoll abzufangen, bzw. noch flinker als bisher zu Höherstufungen zu kommen, werden größere Herausforderungen werden.

 

Auch wird es als nicht überraschend bewertet, wenn in den ersten Monaten des Jahres nicht so schnell wie bisher freie Plätze belegt werden können. Dies aus dem Grund, dass sich die Zuschüsse der Pflegeversicherung in dem unteren „typischen“ Einstiegpflegegrad 2 um ca. 30 % reduziert haben.   

 

 

 

 

 

 

 

Zum Wirtschaftsplan als solches lässt sich ausführen, dass sich das HKS insgesamt im avisierten Rahmen, also einem Fehlbetrag von ca. € 80.000.-, bewegen sollte. Die Sachkostenentwicklung wird sich im Rahmen „normaler“ Erhöhungen bewegen und die Personalaufwendungen sind abhängig von der Bewohnerstruktur, der Belegung als solches und von den bereits festgelegten und damit unumgänglichen Tariferhöhungen. Details zu einzelnen Aufwandspositionen sind bitte den Erörterungen zum Wirtschaftsplan zu entnehmen.