Betreff
Beteiligung der Stadt Lauf a.d. Pegnitz an den Betriebskosten des Hallenbades am Gymnasium Lauf des Landkreises Nürnberger Land für den Bereich des Öffentlichkeitsschwimmens,
Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 30.11.1978
Vorlage
FB 2/030/2016
Aktenzeichen
932 /FB 2 /Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

„Der Beschluss des Stadtrates Lauf a.d. Pegnitz vom 30.11.1978 zur Beteiligung an den Betriebskosten (ungedeckter Fehlbetrag) des Hallenbades des Gymnasiums Lauf als Anteil für die Öffentlichkeitsnutzung wird vollumfänglich und ersatzlos aufgehoben.

Ab dem Jahr 2017 beteiligt sich damit die Stadt Lauf a.d.Peg. nicht mehr an den Betriebskosten für das Öffentlichkeitsschwimmen oder anteiligen Investitionskosten des Hallenbades am Gymnasium Lauf.“

 

Mit dem damaligen Beschluss (s. Anlage) war vereinbart worden, dass sich die Stadt Lauf a.d.Peg. an den Kosten für das Öffentlichkeitsschwimmen im landkreiseigenen Hallenbad am Gymnasium beteiligt. Der Öffentlichkeitsanteil wurde damals auf 30 % der gesamten Betriebskosten ohne Personalkosten festgelegt. Diesen Anteil hat seit damals jährlich die Stadt Lauf a.d.Peg. getragen. Für investive Maßnahmen konnten gesonderte Vereinbarungen geschlossen werden.

In den Haushaltsjahren stieg dieser anteilige Betrag von rd. 50.000 EUR auf bis zu 95.000 EUR (2016, veranlasst durch den stetigen Anstieg der laufenden Betriebskosten.

 

Im Rahmen des erstellten Konsolidierungskonzepts und unter Berücksichtigung der vorhandenen eigenen Schulbäder in der Bertleinschule und Kunigundenschule und davon ausgehend, dass der Landkreis ab 2017 in Röthenbach a.d. Pegnitz ein neues Schulhallenbad baut, wird empfohlen, den damals gefassten Beteiligungsbeschluss aufzuheben. Außerdem erhöht sich künftig die Bezuschussung weiter durch die notwendigen Korrekturen in der Umsatzbesteuerung.

 

Eine gesonderte Kündigung ist nicht notwendig, da es sich eben nur um eine beschlussmäßige Vereinbarung handelt.