Betreff
Bauleitplanung in der Stadt Röthenbach
Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes "Steinberg II"
Vorlage
FB 5/076/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.       Die Änderung des Bebauungsplans „Steinberg II“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.       Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Änderung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Der Stadtrat der Stadt Röthenbach hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 die 4. Tektur des Bebauungsplans „Steinberg II“ beschlossen.

 

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand der Stadt Röthenbach in guter Wohnlage. Das Zentrum ist ca. 1 km und der S-Bahnhaltepunkt Steinberg ca. 800 m entfernt. Die Umgebung besteht aus Wohnbebauung im Westen und Norden sowie Waldflächen im Osten und Süden.

 

Die Teilfläche aus der Fl. Nr. 620 der Gemarkung Röthenbach a.d.Pegnitz hat eine Größe von ca. 6,1 ha. Das Plangebiet liegt in der erweiterten Zone des Trinkwasserschutzgebietes des Wasserwerks Erlenstegen.

 

Gemäß der beabsichtigten Nutzung wird das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Der nördliche Teil dient der Unterbringung des Seniorenwohnens und eines Kindergartens. Auf den südlichen Bauflächen soll insbesondere die Nachfrage nach Mietwohnungen und Wohneigentum in zentrumsnaher Lage gedeckt werden.

 

 

Lage im Gemeindegebiet

Geltungsbereich des Bebauungsplans

 

 

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Änderung nicht berührt.