Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes "Steinberg II"
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die Änderung des Bebauungsplans „Steinberg II“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Änderung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.
Der Stadtrat der Stadt Röthenbach hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 die 4. Tektur des Bebauungsplans „Steinberg II“ beschlossen.
Das Plangebiet liegt am
südöstlichen Rand der Stadt Röthenbach in guter Wohnlage. Das Zentrum ist ca. 1
km und der S-Bahnhaltepunkt Steinberg ca. 800 m entfernt. Die Umgebung besteht
aus Wohnbebauung im Westen und Norden sowie Waldflächen im Osten und Süden.
Die Teilfläche aus der Fl. Nr. 620 der Gemarkung Röthenbach a.d.Pegnitz hat eine Größe von ca. 6,1 ha. Das Plangebiet liegt in der erweiterten Zone des Trinkwasserschutzgebietes des Wasserwerks Erlenstegen.
Gemäß der beabsichtigten
Nutzung wird das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO
festgesetzt. Der nördliche Teil dient der Unterbringung des Seniorenwohnens und
eines Kindergartens. Auf den südlichen Bauflächen soll insbesondere die
Nachfrage nach Mietwohnungen und Wohneigentum in zentrumsnaher Lage gedeckt
werden.
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Lage im
Gemeindegebiet |
Geltungsbereich
des Bebauungsplans |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von
der Änderung nicht berührt.