Beschlussvorschlag:
Der Bau- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Die Planung des 2 gruppigen Kinderhorts in Schönberg wird zur Kenntnis genommen und die Weiterführung auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes befürwortet.
2. Die beantragten Haushaltsmittel werden eingestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Förderanträge zu stellen, und die Maßnahme umzusetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Für die weitere Leistungsphasen 4-9 HOAI werden nachfolgend genannte Planungsbüros auf Grundlage der HOAI beauftragt:
Architektur:
Architekturbüro Scheidig, Schafanger 17,
91207 Lauf/Schönberg (Lph. 4-9)
Haustechnik:
Planungsbüro Zeisig GmbH und CO.KG, Zur hohen Straße 2, 92262 Birgland /
Schwend (Lph. 4-9)
Tragwerksplanung:
Ingenieurbüro H. Tiefel, Kagenhof 85, 90587 Veitsbronn (Lph. 4-6)
Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.04.2016 wurde der Neubau eines zweigruppigen Kinderhorts als Anbau an die Grundschule Schönberg beschlossen. Die Betriebsträgerschaft wird aller Voraussicht nach weiterhin der evangelische Gemeindeverein Schönberg e.V. übernehmen. Eine entsprechende Vereinbarung wird derzeit erarbeitet.
Mit der Entwurfsplanung wurde das Architekturbüro Scheidig aus Schönberg
beauftragt. Die Planung erfolgte nach folgenden Vorgaben.
1. Nutzung von Räumlichkeiten der Schule in Absprache mit der Schulleitung
2. Optimale Ausnutzung des förderfähigen Raumbedarfs in Absprache mit der Stadtkämmerei und der Reg. v. Mfr.
3. Möglichkeit des Anbaus bei laufendem Schulbetrieb
4. Barrierefreiheit einschl. eines barrierefreien Zugangs von Schule und Kinderhort in Absprache mit den Behindertenbeauftragten des Landkreises und der Stadt Lauf
5. Einbindung der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen des Landkreises
6. Verwendung von wohngesunden Baustoffen
7. Optimierte Raumakustik
8. Einhaltung der geltenden Energieeinsparverordnung
9. Optimierung der Baukosten
10. Berücksichtigung von Nutzerwünschen
Sämtliche Vorgaben wurden so weit wie möglich ungesetzt. Die
vorliegende Planung wurde mit sämtlichen Beteiligten abgestimmt, optimiert und
freigegeben.
Die Pläne stehen im Ratsinfosystem
online zur Verfügung. Eine ausführliche Erläuterung der Planung erfolgt in der
Sitzung.
Für die Planung der weiteren Leistungsphasen (Lph. 4-9) wird
die Fortführung der bisher sehr konstruktiven Zusammenarbeit mit den bisher
beauftragten Planungsbüros empfohlen.
Flächen
Der Neubau besitzt eine förderfähige Hauptnutzfläche (HNF) von 267,14 m². Die
maximal mögliche, förderfähige HNF in Höhe von 287 m² muss aufgrund der
möglichen Mitnutzung von Räumen in der Schule nicht gebaut werden. So stehen
dem Hort am Nachmittag die Turnhalle sowie ein Werkraum in der Schule zur
Verfügung.
Maßnahmenbereiche
Die Maßnahme wird aus fördertechnischen Gründen in zwei Bereiche aufgeteilt.
1. Bereich: Neubau Hort
2. Bereich: Umbau im Bestand zur Schaffung der
Barrierefreiheit in der Schule (und Hort)
Förderung
Die Förderung erfolgt für jede Maßnahme separat und beträgt
1. Für den Neubau 52 % der förderfähigen Kosten nach Kostenpauschale für die tatsächlich gebaute Hauptnutzfläche.
2. Für die Schaffung der Barrierefreiheit der Schule 52 % der tatsächlichen, anerkannten, förderfähigen Kosten.
Dies hat z. B. den Vorteil, dass
der Plattformlift, der in der Schule geplant wurde, extra gefördert wird, was
bei einer Planung im Neubau nicht der Fall gewesen wäre, da hier eine
Pauschalförderung erfolgt.
Kosten
Nach aktueller Kostenberechnung des Architekturbüros Scheidig betragen die
Herstellungskosten (Kostengruppen 1-7 nach DIN 276 ohne Baukostenindex) für:
1. Neubau 1.250.095 € (brutto)
2. Barrierefreiheit 124.950 € (brutto)
Für den Haushalt 2017 folgende wurden folgenden Haushaltsmittel angemeldet:
1. Neubau 1.300.000
€
2. Barrierefreiheit 125.000 €
Der weitere Ablauf sieht den Bauantrag sowie die Stellung der Förderanträge
noch in diesem Jahr und den Baubeginn für das Frühjahr 2017 vor. Die
Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist zum Schuljahresbeginn 2018/2019 geplant.