Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1. Die Planung des 2 gruppigen Kinderhorts in Schönberg wird zur Kenntnis genommen und die Weiterführung auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes befürwortet.

2. Die beantragten Haushaltsmittel werden eingestellt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Förderanträge zu stellen, und die Maßnahme umzusetzen.



Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Für die weitere Leistungsphasen 4-9 HOAI werden nachfolgend genannte Planungsbüros auf Grundlage der HOAI beauftragt:

 
Architektur:
Architekturbüro Scheidig, Schafanger 17, 91207 Lauf/Schönberg (Lph. 4-9)


Haustechnik:
Planungsbüro Zeisig GmbH und CO.KG, Zur hohen Straße 2, 92262 Birgland / Schwend (Lph. 4-9)


Tragwerksplanung:
Ingenieurbüro H. Tiefel, Kagenhof 85, 90587 Veitsbronn (Lph. 4-6)

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.04.2016 wurde der Neubau eines zweigruppigen Kinderhorts als Anbau an die Grundschule Schönberg beschlossen. Die Betriebsträgerschaft wird aller Voraussicht nach weiterhin der evangelische Gemeindeverein Schönberg e.V. übernehmen. Eine entsprechende Vereinbarung wird derzeit erarbeitet.


Mit der Entwurfsplanung wurde das Architekturbüro Scheidig aus Schönberg beauftragt. Die Planung erfolgte nach folgenden Vorgaben.

 
1. Nutzung von Räumlichkeiten der Schule in Absprache mit der Schulleitung

2. Optimale Ausnutzung des förderfähigen Raumbedarfs in Absprache mit der Stadtkämmerei und der Reg. v. Mfr.

3. Möglichkeit des Anbaus bei laufendem Schulbetrieb

4. Barrierefreiheit einschl. eines barrierefreien Zugangs von Schule und Kinderhort in Absprache mit den Behindertenbeauftragten des Landkreises und der Stadt Lauf

5. Einbindung der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen des Landkreises

6. Verwendung von wohngesunden Baustoffen

7. Optimierte Raumakustik

8. Einhaltung der geltenden Energieeinsparverordnung

9. Optimierung der Baukosten

10. Berücksichtigung von Nutzerwünschen

 

Sämtliche Vorgaben wurden so weit wie möglich ungesetzt. Die vorliegende Planung wurde mit sämtlichen Beteiligten abgestimmt, optimiert und freigegeben.
Die Pläne stehen  im Ratsinfosystem online zur Verfügung. Eine ausführliche Erläuterung der Planung erfolgt in der Sitzung.

 

Für die Planung der weiteren Leistungsphasen (Lph. 4-9) wird die Fortführung der bisher sehr konstruktiven Zusammenarbeit mit den bisher beauftragten Planungsbüros empfohlen.

Flächen
Der Neubau besitzt eine förderfähige Hauptnutzfläche (HNF) von 267,14 m². Die maximal mögliche, förderfähige HNF in Höhe von 287 m² muss aufgrund der möglichen Mitnutzung von Räumen in der Schule nicht gebaut werden. So stehen dem Hort am Nachmittag die Turnhalle sowie ein Werkraum in der Schule zur Verfügung.

Maßnahmenbereiche

Die Maßnahme wird aus fördertechnischen Gründen in zwei Bereiche aufgeteilt.

1. Bereich: Neubau Hort

2. Bereich: Umbau im Bestand zur Schaffung der Barrierefreiheit in der Schule (und Hort)



Förderung
Die Förderung erfolgt für jede Maßnahme separat und beträgt

1. Für den Neubau 52 % der förderfähigen Kosten nach Kostenpauschale für die tatsächlich gebaute Hauptnutzfläche.

2. Für die Schaffung der Barrierefreiheit der Schule 52 % der tatsächlichen, anerkannten, förderfähigen Kosten.

 

Dies hat z. B. den Vorteil, dass der Plattformlift, der in der Schule geplant wurde, extra gefördert wird, was bei einer Planung im Neubau nicht der Fall gewesen wäre, da hier eine Pauschalförderung erfolgt.

Kosten
Nach aktueller Kostenberechnung des Architekturbüros Scheidig betragen die Herstellungskosten (Kostengruppen 1-7 nach DIN 276 ohne Baukostenindex) für:

 

1. Neubau                          1.250.095 € (brutto)

2. Barrierefreiheit              124.950 € (brutto)

Für den Haushalt 2017 folgende wurden folgenden Haushaltsmittel angemeldet:


1. Neubau                          1.300.000 €

2. Barrierefreiheit              125.000 €

Der weitere Ablauf sieht den Bauantrag sowie die Stellung der Förderanträge noch in diesem Jahr und den Baubeginn für das Frühjahr 2017 vor. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist zum Schuljahresbeginn 2018/2019 geplant.