Betreff
Bestellung des Dritten Bürgermeisters der Stadt Lauf zum Eheschließungsstandesbeamten
Vorlage
FB 3/007/2016
Aktenzeichen
1102-FG 3.4/Ed
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG wird mit Wirkung vom 27.10.2016 der dritte Bürgermeister der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, Herr Thomas Lang, zum Standesbeamten, dessen Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt ist, für den Standesamtsbezirk Lauf a.d. Pegnitz bis zum Ablauf seiner Amtszeit Ende April 2020 bestellt.

Bestellung des Dritten Bürgermeisters der Stadt Lauf zum Eheschließungsstandesbeamten

 

Die Gemeinden können mehrere ihrer Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt wird (§ 2 Abs. 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes – AVPStG -). Sie sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung der Lebenspartnerschaft sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.

 

Diese Tätigkeiten als Standesbeamter erfordern gewisse personenstandsrechtliche Grundkenntnisse. Die dafür geforderte Schulung hat Herr Dritter Bürgermeister Lang auf einem Seminar der Akademie für Personenstandswesen Anfang Oktober 2016 absolviert und dabei die entsprechenden Kenntnisse erworben.

 

Eine Bestellung unseres dritten Bürgermeisters erlischt spätestens mit Ablauf seiner Amtszeit Ende April 2020.