Betreff
Tekturplan Nr.1 zum Bebauungsplan Nr. 98 „Westlich der Simonshofer Straße“
- Einstellung des Verfahrens
Vorlage
FB 5/071/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Das mit Beschluss des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses vom 08.03.2016 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 98 „Westlich der Simonshofer Straße“ wird eingestellt.

 

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.03.2016 die Aufstellung des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 98 „Westlich der Simonshofer Straße“ beschlossen.

Anlass hierfür war der Antrag des Eigentümers des Grundstücks Fl.Nr. 397/3 der Gemarkung Heuchling, der aufgrund der Ergebnisse eines neuen Schallschutzgutachtens die im Bebauungsplan Nr. 98 festgesetzte Schallschutzwand in einer modifizierten Ausführung erstellen wollte.

Mit Schreiben vom 13.09.2016 wurde der Stadt Lauf nun mitgeteilt, dass die Schallschutzwand nun doch entsprechend den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans errichtet wurde.

Der Grund für die Aufstellung des Tekturplans ist somit entfallen. Es wird daher empfohlen das Verfahren zur Aufstellung des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 98 einzustellen.