Betreff
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard, Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Stiftungshaushalt 2016
Vorlage
FB 2/027/2016
Aktenzeichen
9141/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe bei Haushaltsstelle 1.8901.9320 des Spitalhaushalts 2016 i. H. v. 60.163,22 Euro zum Ausgleich der gegenüber der Stadt Lauf a.d.Peg. gestundeten Forderungen aus Erschließungsbeitrag Beethovenstraße zu. Die Deckung erfolgt aus vereinnahmten Mieten (Haushaltsstelle 0.8901.1410 Spitalhaushalt 2016) bzw. über die Zuführung zum Vermögenshaushalt im Rahmen der Jahresrechnung 2016.

Die Genehmigung erfolgt gemäß den Vorschriften der geltenden Geschäftsordnung § 9 Abs. 1 Ziffer 1 g i. V. m. Art. 96 GO.

Mit Abwicklung des Verkaufs Galgenbühlareal ist auch der vereinbarte Kaufpreis von 1.700.000 Euro an die Spitalstiftung geflossen (29.09.2016).

Gemäß Stundungsvereinbarung vom 12. Mai 2011 (Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011) ist aus diesem Betrag der bisher gestundete Kaufpreis inklusive Erschließungsbeitrag für das neue Heimgrundstück an der Beethovenstraße zu begleichen. Die Stadt Lauf a.d.Peg. hat damals die Beträge von 1.609.720 Euro (Grundstück) und 150.443,22 Euro (Erschließungsbeitrag) gegenüber der Stiftung solange zinslos gestundet bis das Grundstück/Gebäude des früheren Altenheims verkauft ist; außerdem wurde ein Zahlungsziel von 3 Monaten nach Eingang des Kaufpreises festgesetzt (30.12.2016).

 

Im Haushalt 2016 der Spitalstiftung war der Betrag von 1,7 Mio. Euro als Einnahme- und Ausgabeansatz eingeplant, so dass der Verkaufserlös entsprechend verbucht werden konnte. Allerdings fehlen zur gestundeten Forderung der Stadt 60.163,22 Euro, um die dort vorhandenen Kasseneinnahmereste ausgleichen zu können.

Aus den erzielten Mieteinnahmen (HHSt 0.8901.1410) des Galgenbühlareals hat die Spitalstiftung in 2015 254.000 Euro und in 2016 weitere 90.000 Euro eingenommen; aus diesen Einnahmen können die restlichen offenen Forderungen beglichen werden, da diese Beträge im Rahmen der Zuführungen an den Vermögenshaushalt auch für dortige Ausgaben zur Verfügung stehen.

Im Übrigen handelt es sich um Erträge des früheren Grundstockvermögens, die wiederum neu erworbenes Grundstockvermögen mit decken.

Zur ordentlichen Verbuchung im Haushalt 2016 bedeutet das eine überplanmäßige und wegen der Höhe durch den Stadtrat zu genehmigende Ausgabe der Spitalstiftung bei HHSt 1.8901.9320.