Betreff
Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zum 01.01.2017
Vorlage
FB 4/021/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt eine Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung – EBS

  2. Die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Sie tritt am 01.01.2017 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Satzung über die Erhebung  von Erschließungsbeiträge der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 14.01.2010 außer Kraft.

 

Das Kommunalabgabengesetz (KAG) wurde zum 08.03.2016 novelliert.

Aufgrund der damit verbundenen Änderungen des Gesetzes hat der Bayerische Gemeindetag (BayGT) am 27.07.2016 eine neue Mustersatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vorgelegt.

 

Die bestehende Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 14.01.2010 wurde daraufhin überarbeitet und nach der Vorlage der Mustersatzung des BayGT  und den neuen Bestimmungen des KAG ergänzt.

 

Die ergänzte, gesetzesaktuelle Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung soll die bisherige Fassung vom 14.01.2010 ab dem 01.01.2017 ersetzen und ist aus diesem Grund neu zu erlassen.

 

Die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung ist als Anlage diesem Beschlussvorschlag beigefügt.