Betreff
Beseitigung des ehem. Vereinsheims auf dem Grundstück FlNr. 1416/0 Gemarkung Lauf
Vorlage
FB 4/018/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Das ehemalige Vereinsheim des Heimat- und Trachtenvereins Lauf auf dem Grundstück FlNr. 1416/0 der Gemarkung Lauf kann aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und aus baurechtlichen- und sicherheitsrechtlichen Gründen keiner Nutzung mehr zugeführt werden und soll deshalb abgerissen werden.

 

In diesem Zusammenhang soll auch die bestehende Treppenanlage von der Eschenauer Straße zu dem Grundstück hin zurückgebaut werden.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2017 vorzusehen. 

 

 

Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz hat von der Spitalstiftung St. Leonhard die beiden Grundstücke FlNr. 1416/0 und 1416/2 der Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz erworben. Für beide Grundstücke bestand ein Erbpachtvertrag zugunsten des Heimat- und Trachtenvereins Lauf.

Dieser Erbpachtvertrag ist mit Urkunde vom 31.03.2016 an die Stadt Lauf a.d. Pegnitz übertragen worden. Mit gleicher Urkunde wurde die Aufhebung des Erbpachtvertrages erklärt und die Löschung desselben beim Grundbuchamt beantragt.

 

Damit ist die Stadt Lauf nicht nur Eigentümer der beiden Grundstücke geworden, sondern auch das auf der FlNr. 1416/0 vom Heimat- und Trachtenverein errichtete Gebäude ist in diesem Zusammenhang in das Eigentum der Stadt Lauf übergegangen.

Das Gebäude wurde vor mehr als 50 Jahren vom Heimat- und Trachtenverein errichtet und bisher als Vereinsheim genutzt.

 

Als die Stadt Lauf die Liegenschaft übernommen hatte, sind von verschiedenen Seiten Vorschläge und Anfragen für eine eventuelle Nachnutzung gekommen.

Es hat sich jedoch schnell herausgestellt, dass eine Nutzung für kommerzielle Zwecke aufgrund der Lage nicht möglich ist. Es besteht keine Zufahrt zu dem Gebäude und auch Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Zugangsweg von der Eschenauer Straße führt über eine Treppenanlage, welche nicht mehr verkehrssicher ist.

Alles in allem ist aufgrund dieser Umstände eine weitere Nutzung des renovierungsbedürftigen Gebäudes aus Sicht der Verwaltung nicht mehr vertretbar.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, das Gebäude zu beseitigen und die Fläche gemäß dem Flächennutzungsplan wieder zu begrünen. In diesem Zusammenhang soll auch die von der Eschenauer Straße abführende Treppenanlage beseitigt werden.

Die Kosten schätzt das Bauamt auf ca. 40.000,-- € .

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2017 bzw. im Finanzplan berücksichtigt bzw. veranschlagt werden.