Genehmigung Abgang/Umbuchung alter Haushaltsreste
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hat Kenntnis vom vorläufigen Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Peg. für das Jahr 2015. Zur Senkung des Schuldenstandes werden aus Vorjahren vorhandene Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts folgender Haushaltsstellen
1301.9450 40.000 Euro 6200.9880 89.000 Euro
2121.9451 166.000 Euro 6306.9510 47.800 Euro
2121.9880 93.000 Euro 6329.9510 43.000 Euro
2141.9452 239.900 Euro 6331.9510 54.400 Euro
3410.9357 16.900 Euro 6403.9321 65.000 Euro
4643.9450 63.400 Euro 6450.9510 54.800 Euro
4648.9450 300 Euro 6480.9510 123.000 Euro
5701.9600 44.000 Euro 6851.9450 27.000 Euro
6151.9490 25.700 Euro 6906.9500 97.800 Euro
insgesamt somit 1.291.000 Euro, auf die Haushaltsstelle 9121.9767 „Außerordentliche Tilgung, Umschuldung“ umgesetzt.
Damit verringert sich der Sollüberschuss 2015 auf 30.063,79 Euro; der Betrag ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Inzwischen sind die Zahlen der Jahresrechnung 2015 für die Stadt Lauf a.d.Peg. und die Stiftungen ermittelt worden. Jedoch sollte vor Bekanntgabe der endgültigen Daten, die dann rechtskräftig werden, eine Entscheidung getroffen werden, die sich auf das Ergebnis 2015 entscheidend auswirkt; dazu wird das vorläufige Rechnungsergebnis/Haushaltsrechnung der Stadt Lauf a.d.Peg. kurz vorgestellt:
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VerwaltungsHH |
VermögensHH |
GesamtHH |
Soll-Einnahmen |
56.389.210,13 |
5.772.081,16 |
62.161.291,29 |
Neue Haushaltsreste |
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711.040,00 |
711.040,00 |
Abgang alter Haushaltsreste |
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141.700,00- |
141.700,00- |
Abgang alter Kassenreste |
74.085,04- |
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74.085,04- |
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen |
56.315.125,09 |
6.341.421,16 |
62.656.546,25 |
Soll-Ausgaben |
51.886.250,09 |
6.413.602,20 |
58.299.852,29 |
Neue Haushaltsreste |
247.900,00 |
5.467.330,00 |
5.715.230,00 |
Abgang alter Haushaltsreste Alt.1 |
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2.798.845,99- |
2.798.845,99- |
Abgang alter Haushaltsreste Alt. 2 |
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1.507.845,99- |
1.507.845,99- |
Abgang alter Kassenreste |
119.246,16 |
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119.246,16 |
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben Alt. 1 |
52.253.396,25 |
9.082.086,21 |
61.335,482,46 |
Summe bereinigte Soll-Ausgaben Alt. 2 |
52.253.396,25 |
10.373.086,21 |
62.626.482,46 |
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Unterschied/ Zuführungsbeträge |
4.061.728,84 =Zuführung z. VermHH |
2.740.665,05- Alt. 2 4.031.665,05- |
1.321.063,79 Alt. 2 30.063,79 Sollüberschuss 2015 |
Es wird deutlich, dass dem Grunde nach zum Jahresende 1.321.063,79 Euro als Sollüberschuss der Rücklage zuzuführen wären. Damit beliefe sich die Rücklage zum 31.12.2015 auf 5.955.676,49 Euro.
Dies ist umso mehr ein positives Ergebnis als bereits Haushaltsausgabereste i. H. v. 1.500.000 Euro für die Bertleinschule zusätzlich neu gebildet wurden (vgl. Stadtratsbeschluss 30.06.16), die ansonsten das Ergebnis nochmals „verbessert“ hätten.
Im Hinblick auf die aktuelle Zinslage (Festgeldanlagen/Rücklagen 0,00 % seit Mitte 2016) und die beschlossenen Parameter zur Höhe der städtischen Schulden (StR 09.12.2015, max. 25 Mio. Euro) erscheint es wirtschaftlicher, verfügbare Haushaltsausgabereste aus Vorjahren (2014 und früher), die für ihre Zwecke nicht mehr benötigt würden, für eine außerordentliche Tilgung eines Darlehens (früheres Darlehen der Kulturstiftung, Restbetrag 1.291.000 Euro zum Auslaufen der Zinsbindung mit 4.05 % zum 31.12.2016) herzunehmen.
Haushaltsrechtlich ist dies eine zulässige Maßnahme; damit verringern sich – wie oben dargestellt – die Beträge der in Abgang zu bringenden alten Haushaltsausgabereste und letztlich der Sollüberschuss 2015 auf 30.063,79 Euro (Alt. 2, grün markierte Beträge).
Dieser Betrag wird dann der allgemeinen Rücklage zugeführt werden (Stand dann: 4.664.676,49 Euro) und kann zur Jahresrechnung 2016 und/oder im Rahmen des Haushalts 2017 ggf. ebenfalls zur Senkung des Schuldenstandes (geplant: außerordentliche Tilgung eines weiteren Darlehens mit rd. 905.000 Euro, das zum 31.12.2017 ausläuft, sowie Ablösung des noch bestehenden Bayerngrundvertrages über rd. 1,34 Mio. Euro zum Januar 2017) herangezogen werden.
Der Stadtrat wird deshalb gebeten, vor Legung der endgültigen Jahresrechnung 2015 für die Stadt Lauf a.d.Peg. zu entscheiden, wie bzw. in welcher Höhe die ermittelten Beträge in der endgültigen Jahresrechnung darzustellen sind.
Das endgültige Jahresrechnungsergebnis der Stadt Lauf a.d.Peg. und der Stiftungen wird dann insgesamt in der nächsten Stadtratssitzung im Oktober bekanntgegeben.