Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entscheidung über die Behandlung des Jahresergebnisses 2015 - UNTERLAGEN IN SESSION EINGESTELLT
Der Eigenbetrieb Städtische Werke Lauf wurde zum 01.01.1999 in die StWL Städtische Werke Lauf GmbH umgewandelt. Um eine steueroptimierte Gestaltung bei der Gewinnausschüttung an die Alleingesellschafterin Stadt Lauf a.d.Peg. zu erreichen, hat der Stadtrat mit Beschluss vom 25.01.2001 die bis dahin steuerlich im Hoheitsbereich der Finanzverwaltung gehaltenen GmbH-Beteiligung in Höhe von 766.000 Euro mit sofortiger Wirkung in das Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art „Städtische Parkhäuser“ eingebracht. Die Aufrechterhaltung dieses BgA und die bisherige und künftige Handhabung wurden vom Stadtrat in dessen Sitzung am 29.09.2011 erneut überprüft und die Beibehaltung bestätigt.
Seit 2001 ist der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) München mit der Erstellung der jährlichen Schlussbilanzen für den BgA beauftragt. Für das Jahr 2015 hat der BKPV aus der kameralistischen Buchhaltung den kaufmännischen Jahresabschluss 2015 erstellt (Schlussbilanz zum 31.12.2015 und Gewinn und Verlustrechnung 2015; Unterlagen sind in Session eingestellt).
Der zum 31.12.2015 ausgewiesene Jahresgewinn von
1.166.911,58 Euro des BgA „Städtische Parkhäuser“ resultiert aus der
Gewinnablieferung der StWL Städtische Werke Lauf GmbH aus dem Wirtschaftsjahr
2014. Die Steuererklärungen 2015 (Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer,
Gewerbesteuer) sowie die gesonderte Feststellung des BgA wurden dem
Zentralfinanzamt am 06.09.2016 übersandt. Zur steuerlichen Wirksamkeit des
Jahresabschlusses 2015 ist dieser vom Stadtrat beschlussmäßig festzustellen und
über die Behandlung des Jahresergebnisses zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2015 des BgA „Städtische Parkhäuser“ wird wie folgt festgestellt:
Summe Aktivseite 5.538.317,00 Euro
Summe Passivseite 5.538.317,00 Euro
Jahresgewinn 1.166.911,58 Euro
Jahresgewinn lt. G+V 1.166.911,58
Euro
Der Jahresgewinn 2015 wird an die Stadt Lauf a.d.Peg. ausgeschüttet. Die Forderungen an die Stadt Lauf a.d.Peg. werden mit 2 % verzinst.