Durch den Kultur- und Sportausschuss wurde in seiner 3. Sitzung am 09.07.2015 einstimmig beschlossen:
1. Der Kultur- und Sportausschuss nimmt Kenntnis, dass
Entscheidungen über Zuschüsse an Vereine und Verbände dem jeweils nach der
Geschäftsordnung zuständigen Organ vorgelegt werden.
2. Für die erforderlichen Mittel sind ab dem Haushalt
2016 dauerhaft 5.000,00 € unter der HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.
3. Über die ausgezahlten Zuschüsse im Rahmen der 5.000,00
€ ist der Kultur- und Sportausschuss regelmäßig zu informieren.
Gemäß § 13 Abs. 2
Nr. 2 Buchst. f Geschäftsordnung für den Stadtrat Lauf a.d.Pegnitz hat der
Erste Bürgermeister in seiner Zuständigkeit folgende Zuschüsse zugesagt:
- Turn- und Sportverein Neunhof 1925 e.V.
Neuanschaffung von 2 Jugendtoren in Höhe von 1.509,00 €
Genehmigter Zuschuss: 150,90 €
- Evang. Kirchengemeinde Schönberg
Sanierungsmaßnahme Zaunerneuerung (um Gemeindehaus)
Sanierungskosten in Höhe von 1.142,40 €
Genehmigter Zuschuss: 114,24 €
- SSG Schönberg e.V.
Neuanschaffung Luftdruckgewehr für Schützenjugend in Höhe von
1.600,00 € /
Sanierung offener Pistolenstand und Einbau Stahllamellen-Kugelfänge
in Höhe von 8.900,00 € /
Einbau Rolltor in den offener Pistolenstand gegen Überflutung und
Einbruchschutz in Höhe von 2.500,00 € /
Austausch von 4 Fenstern mit Wärmeisolierung in Höhe von 1.200,00 € /
Ansatz von Eigenleistung in Höhe von 600,00 € (Umsetzung in 2017)
Genehmigter Zuschuss: 1.480,00 €
- Evang. Kirchengemeinde Schönberg
Ersatzanschaffung eines neuen Paraments in Höhe von 1.520,00 €
Genehmigter Zuschuss: 152,00 €
- FSV Schönberg e.V.
Neuanschaffung eines Flutlichtstrahlers für B-Platz in Höhe von 1.340,54 €
Genehmigter Zuschuss: 134,05 €
- Evang. Kirchengemeinde Schönberg
Neuschaffung einer stabilen Holzhütte (in EL) in Höhe von 2.708,52 €
Genehmigter Zuschuss: 270,85 €
- Evang. Kirchengemeinde Lauf
Renovierung / Umbau des Evangelischen Gemeindehauses in Heuchling für
die Jugendarbeit (Ersatz für Wegfall Gemeindehaus Luitpoldstraße) in Höhe
von 8.026,00 € zuzüglich EL Jugendlicher mit 250,00 € (50 h à 5,00 €)
Genehmigter Zuschuss: 827,60 €