Betreff
Einführung der Budgetierung
Vorlage
StKä/011/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Im Rahmen der Neuorganisation der Stadtverwaltung und im Hinblick auf eine effektive Arbeitsweise wird ab dem Haushaltsjahr 2010 die Budgetierung eingeführt. Die im Entwurf vorliegenden Leitlinien zur Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen der Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2010.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Vorbemerkung

 

Neben der Ausrichtung der Kommunalverwaltung als Dienstleistungsunternehmen („Der Bürger als Kunde“) gehört die Stärkung des Kostenbewusstseins zu den wichtigsten Zielen der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Ein wesentlicher Schritt dorthin ist die Einführung der dezentralen Haushalts- und Ergebnisverantwortung, d.h. die Verlagerung der Zuständigkeit für den Ressourceneinsatz und der Verantwortung für das finanzielle und wirtschaftliche Ergebnis des Verwaltungshandelns auf die für die kommunale Aufgabenerfüllung nach außen unmittelbar zuständigen Fachdienststellen.

 

Die Veränderung der Bewirtschaftungsbefugnisse trägt schon für sich allein nicht unerheblich zur Steigerung des Kostenbewusstseins bei, weil sie die Zuständigkeit für die dem Bürger gegenüber zu erbringenden (Dienst-)Leistungen und die Verantwortung für die dafür anfallenden Kosten bei einer Stelle der Gemeinde – dem Fachamt – zusammenführt und dadurch Synergieeffekte erzeugt. Diese Wirkung lässt sich allerdings noch zusätzlich verstärken, wenn die Organisation der Gemeinde und beim Geschäftsablauf weitere Veränderungen vorgenommen werden, die die Eigensteuerungskräfte im Fachamt mobilisieren und unterstützen. Eine dieser Maßnahmen ist die Einräumung größerer Handlungs- und Entscheidungsspielräume beim Haushaltsvollzug, z.B. durch Beschränkung der Planbindung auf Rahmenvorgaben für die im Haushaltsjahr geplanten Finanz- und Leistungsziele („Budgetierung“).

 

 

Was versteht man unter Budgetierung?

 

Als Budget wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein (geplanter) Finanzrahmen bezeichnet, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums für einen näher definierten Sachzweck zur Verfügung steht. Budgetierung bedeutet demnach die Aufstellung eines solchen Finanzrahmens, d.h. die Planung und Bereitstellung eines zeitlich und zahlenmäßig begrenzten Finanzvolumens zu Gunsten des Verfügungsberechtigten für die Wahrnehmung einer oder mehrerer Aufgaben. In der Privatwirtschaft wird mit Budgetierung darüber hinaus ein besonderes Managementverfahren umschrieben, bei dem insbesondere größere Wirtschaftsunternehmen im Zuge der Delegation und Dezentralisation von Entscheidungsbefugnissen nachgeordneten Unternehmensbereichen bestimmte Finanz- bzw. Kostengrößen vorgeben, über die die nachgeordneten Unternehmensteile unter Beachtung zentraler Zielvorgaben eigenverantwortlich vor Ort disponieren und entscheiden können.

 

Nichts anderes bezwecken auch die praktizierten Budgetierungsverfahren, die von Städten und Gemeinden bei der Planung und Ausführung ihrer Haushalte eingesetzt werden. Nach den gemeindewirtschaftlichen Vorschriften unterliegt der Kommunalhaushalt zwar grundsätzlich mit allen seinen Einnahmen und Ausgaben dem Gesamtdeckungsprinzip; durch eine in die Gesamtdeckung eingebundene Budgetierung von Teilbereichen des Haushalts (z.B. Schulen oder Kindergärten) oder auch des Gesamthaushalts kann aber – in Anlehnung an die bereits erwähnte privatwirtschaftliche Managementmethode – beim Vollzug stärker als im herkömmlichen Haushaltssystem auf die Aufgabennähe und die Sachkompetenz des jeweiligen Fachbereichs zurückgegriffen werden.

 

 

Umsetzung der Budgetierung im Haushalt 2010

 

Die flächendeckende und vollständige Umsetzung der Budgetierung stellt einen Prozess dar, der nicht im „Hau-ruck-Verfahren“ eingeführt werden kann, sondern sich entwickeln muss. Deshalb soll im Haushalt 2010 damit begonnen werden, vor allem für Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Schulen, Museum usw.) aber auch für die Verwaltung zunächst kleinere Budgets zu schaffen, über die die jeweilige Organisationseinheit im Rahmen seiner Aufgaben frei verfügen kann. Die Budgets erfassen dabei nur Ausgaben oder Einnahmen, die von den Fachbereichen tatsächlich dem Grunde und/oder der Höhe nach beeinflusst werden können.

 

Die in einem Budget zusammengefassten Ausgabehaushaltsstellen im Verwaltungshaushalt werden dabei für gegenseitig deckungsfähig erklärt, d.h. Wenigerausgaben bei einer Haushaltsstelle decken die Mehrausgaben bei einer anderen Haushaltsstelle.

 

Darüber hinaus werden innerhalb eines Budgets die Einnahmehaushaltsstellen für unecht deckungsfähig gegenüber den Ausgabehaushaltsstellen erklärt, d.h. Mehreinnahmen innerhalb eines Budgets erhöhen die Ausgabeermächtigung innerhalb des Budgets.

 

Außerdem können die Ausgabehaushaltsstellen eines Budgets im Verwaltungshaushalt für einseitig deckungsfähig gegenüber Ausgabehaushaltsstellen desselben Budgets im Vermögenshaushalt erklärt werden, d.h. Wenigerausgaben innerhalb eines Budgets im Verwaltungshaushalt können für Mehrausgaben innerhalb desselben Budgets im Vermögenshaushalt verwendet werden.

 

Zum Jahresende nicht verbrauchte Mittel eines Budgets können ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, Ausgaben auf ihre Notwendigkeit und Höhe zu überprüfen und Einnahmen vollständig und in der richtigen Höhe einzuziehen. Die Mittelübertragung liegt in der Entscheidungsbefugnis des Stadtrates, die dieser durch eine generelle Regelung (z.B. 30% Übertragung und 70% zugunsten des Haushaltsabschlusses) oder durch Einzelfallentscheidung treffen kann.

 

Grundsätzlich ändert sich für den Stadtrat in der ersten Phase der Einführung der Budgetierung, außer der Entscheidung über die Mittelübertragung, nichts. Der Stadtrat entscheidet nach wie vor über die Haushaltsansätze bei den einzelnen Haushaltsstellen der Budgets.

 

Die Weiterentwicklung der Budgetierung wird gemeinsam erarbeitet und erst nach Vorstellung und Beschluss im Stadtrat umgesetzt. Der erste kleine Schritt im Haushalt 2010 hin zu dem neuen Steuerungselement „Budgetierung“ stellt für uns alle eine Lernphase dar, ob und wie wir mit diesem Element umgehen können.

 

 

In Anlage 2 wird anhand einiger Beispiele dargestellt, wie sich die Budgets in den einzelnen Einrichtungen und Fachbereichen zusammensetzen können. Dafür wurden die Zahlen der Haushaltsjahre 2007 bis 2009 zugrunde gelegt.