Betreff
Einführung der Überwachung des fließenden Verkehrs
- Geschwindigkeitsüberwachung
Vorlage
FB 5/047/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Stadt Lauf führt eine kommunale Geschwindigkeitsüberwachung ein. Das Messpersonal wird im Rahmen der Arbeitsnehmerüberlassung ausgeliehen, ebenso eine die Verwaltung unterstützende Innendienstkraft.

 

Die Messeinrichtung wird angemietet.

Es werden zunächst 50 Messstunden im Monat durchgeführt. Die Arbeitszeit der Verwaltungskraft wird auf 25 Stunden im Monat festgesetzt.

Die Geschwindigkeitsüberwachung wird zunächst auf die Dauer von einem Jahr durchgeführt. Danach wird über den Fortgang neu entschieden. Hierzu ist dem Stadtrat rechtzeitig ein entsprechender Erfahrungsbericht vorzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Einführung der Geschwindigkeitsüberwachung umzusetzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Überwachung des Radfahrverkehrs durch die kommunale Verkehrsüberwachung durchgeführt werden kann.

 

Ständiges Thema in den Bürgerversammlungen und bei persönlichen Besuchen bei der Straßenverkehrsbehörde ist die Klage der Bürger über zu hohe Geschwindigkeiten im Stadtgebiet. Die Überwachungsmöglichkeit der Polizei ist auf Grund personeller Kapazitäten nur eingeschränkt möglich und wird meist nur auf verkehrsreichen Straßen durchgeführt. In Wohngebieten wird nahezu überhaupt nicht gemessen.

 

Die Gemeinden sind ermächtigt im Rahmen des § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes zu ahnden. Hierzu gehört neben der Überwachung im ruhenden Verkehr auch die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen. Die Gemeinden haben sich dabei an die gleichen Vorgaben wie die Polizei zu halten (VÜ Richtlinien).

 

Seitens der Verwaltung wurden nun mögliche Ausgestaltungen einer Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung geprüft.

 

Beitritt in einen bestehenden Zweckverband

Bei Anfragen bei den in unseren Bereichen tätigen Zweckverband Nürnberg und dem Markt Ammerndorf, der im Rahmen von Zweckvereinbarungen u. a. in Rückersdorf misst, wurde uns mitgeteilt, dass aus den verschiedensten Gründen (Größe d. Zweckverbandes, Personalauslastung u.s.w.) keine neuen Mitglieder aufgenommen bzw. neue Vereinbarungen abgeschlossen werden.

 

Gründung eines eigenen Zweckverbandes

Mit der Gründung eines eigenen Zweckverbandes könnten die Kosten für die Geschwindigkeitsmessungen auf mehrere teilnehmenden Gemeinden verteilt werden. Allerdings wäre dann auch für den Zweckverband Personal einzustellen, was zusätzliche Kosten verursacht. Die Anschaffung einer eigenen technischen Ausrüstung wäre auch für einen Zweckverband mit hohen Investitionen verbunden (rund 100.000 € pro Messeinheit) und müsste deshalb angemietet werden. Es wurde seitens der Verwaltung auch noch nicht abgefragt, ob Gemeinden in unserer Umgebung ebenfalls Interesse an einer Geschwindigkeitsüberwachung hätten. Für die Gewinnung anderer Gemeinden müssten nach Auffassung der Verwaltung aber erst gesicherte Daten über die Kosten und den Erfolg (Wirkung auf Verkehrsteilnehmer und Einnahmen) vorliegen. Es ist durchaus möglich, dass die Kraftfahrer aufgrund der Geschwindigkeitsüberwachung nach einiger Zeit ihr Fahrverhalten umstellen und dadurch weniger Verstöße geahndet werden. Gerade in kleineren Gemeinden eines Zweckverbandes könnte es dazu führen, dass die Kosten der Überwachung nicht durch die Einnahmen aus den Bußgeldverfahren gedeckt werden. Die Folge wäre dann der Austritt aus dem Zweckverband, was zu dessen Auflösung führen könnte.

 

Für die Verwaltung wird deshalb die Gründung eines Zweckverbandes derzeit nicht favorisiert.

 

Geschwindigkeitsüberwachung in Eigenregie

Die Stadt Lauf kann die Geschwindigkeitsüberwachung selbst durchführen. Um hohe Investitionskosten zu vermeiden, kann die technische Ausrüstung (Fahrzeuge und Messeinheiten) angemietet werden und das Außendienstpersonal im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ausgeliehen werden. Dies bedeutet, dass die Verwaltung genau festlegt, wann und wo zu messen ist und die reine Messung durch ein Unternehmen durchgeführt wird. Der Vorteil ist, dass die Firmen verschiedene Messsysteme anbieten und so gewährleistet ist, dass in den meisten Straßen auch die technischen Vorgaben für eine Messung erfüllt werden können. Zudem ist es auch von Vorteil, dass die Firmen verschiedene Fahrzeuge einsetzen und so vom Kraftfahrer nicht sofort als Messfahrzeug erkannt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass in Lauf rund 50 Messstunden im Monat ausreichen dürften. Diese können natürlich bei Bedarf erweitert oder verringert werden.

 

Für die Bearbeitung im Innendienst schlägt die Verwaltung vor, ebenfalls im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eine Arbeitskraft für die Falldatenbearbeitung einzusetzen. Mit eigenen Kräften ist die zusätzliche Arbeit aus der Geschwindigkeitsüberwachung nicht zu stemmen und wir verfügen auch noch über keine Erfahrungen in diesem Bereich. Die zusätzliche Arbeitskraft wird mit rund 25 Stunden im Monat kalkuliert.

 

Beim Einsatz von externen Kräften in der Geschwindigkeitsüberwachung muss darauf geachtet werden, dass die Stadt stets „Herrin des Verfahrens“ ist. Die externen Kräfte haben keine Entscheidungsbefugnis, sondern liefern nur zu. Die Entscheidung über jeden einzelnen Fall bleibt bei der Stadt Lauf. Dies gilt auch für die Festlegung der Messstellen und der Messzeiten.

 

Die EDV technische Verarbeitung erfolgt wie im ruhenden Verkehr durch die AKDB. Der Erlass der Bußgeldbescheide wird von der gemeinsamen Bußgeldstelle in Hersbruck veranlasst.

 

Die Verwaltung sieht in der Überwachung in Eigenregie das derzeit vernünftigste Modell zur Durchführung einer Geschwindigkeitsüberwachung in Lauf. Die Verträge sollten aber auf ein Jahr begrenzt werden. Nach dieser Zeit sind die Auswirkungen der Überwachung erkennbar und es kann das weitere Vorgehen festgelegt werden.

 

Allgemeines

Die Geschwindigkeitsüberwachung hat das Ziel, Unfallgefahren zu verringern. Deshalb sind Messungen an Unfallschwerpunkten und Unfallgefahrenpunkten notwendig, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist erfreulich, dass nach Auskunft der örtlichen Polizei derartige Punkte in Lauf nicht gegeben sind und auch keine Unfälle zu verzeichnen sind, bei denen überhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache festgestellt wurde. Dennoch klagen viele Laufer Bürger, dass zu schnell gefahren werde. Wenn die Verwaltung die Geschwindigkeitsüberwachung in eigener Regie durchführt, sind die Messpunkte über das ganze Stadtgebiet zu verteilen. Trotzdem sollte darauf geachtet werden, dass die Geschwindigkeitsüberwachung nicht als neue Einnahmequelle für die Stadt wahrgenommen wird. Ausschließliches Ziel ist daher die Steigerung der Verkehrssicherheit, die in diesem Fall möglichst kostenneutral gehalten werden soll. Alles andere wäre auch der Bevölkerung nicht zu vermitteln.

 

Dennoch kann ein Geschwindigkeitsverstoß gravierende Auswirkungen haben. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen sind deutlich höher als bei den Parkverstößen und können letztlich auch zu Einträgen ins Verkehrszentralregister in Flensburg oder gar zu einem Führerscheinentzug führen. Deshalb muss die Verwaltung darauf hinweisen, dass – wenn die Überwachung eingeführt wird – alle Verkehrsteilnehmer ohne Ansehen und Bedeutung der Person gleich behandelt werden müssen. Der konsequente Vollzug der Überwachung muss auch später von Seiten des Stadtrats mitgetragen werden.

 

Die Verwaltung bittet, dem Stadtrat die Einführung der Geschwindigkeitsüberwachung in Lauf a.d.Pegnitz zu empfehlen. Die Messung wird durch eine Privatfirma im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durchgeführt. Das technische Gerät dazu wird von der Stadt angemietet. Im Rahmen der gleichen Rechtsform wird für den Innendienst eine Arbeitskraft für rund 25 Stunden im Monat eingesetzt.