Betreff
Gemeinde Rückersdorf - 3. Änderung Flächennutzungsplan und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/4 für das Gebiet "Gewerbefläche Frankenstraße",
Frühzeitige Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FB 5/045/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  Nr. 8/4 für das Gebiet „Gewerbefläche Frankenstraße“ der Gemeinde Rückersdorf sowie die diesbezügliche Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Rückersdorf beabsichtigt den o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und eine diesbezügliche Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen, da der im Planungsgebiet ansässige Gewerbebetrieb eine Erweiterung seiner baulichen Anlagen benötigt. Die Erweiterung findet ausschließlich innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes statt.

 

Das Plangebiet für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat eine Größe von ca. 1,5 ha, für die Änderung des Flächennutzungsplanes von ca. 0,3 ha und liegt nördlich der Bahnlinie Nürnberg-Schirnding im westlichen Teil von Rückersdorf.

 

Die Baufläche ist zum größten Teil im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als eingeschränktes Gewerbegebiet und westlich der Gewerbefläche als allgemeines Wohngebiet dargestellt.

 

Als Art der Nutzung ist ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO vorgesehen. Das Gewerbegebiet wird mit Einschränkungen aus Gründen des Immissionsschutzes ausgewiesen.

 

Der Ausgleich wurde im Pegnitztal auf einer Teilfläche (185 m²) des Grundstückes FlNr. 180 Gemarkung Rückersdorf bereits umgesetzt.

 

Lage im Gemeindegebiet

 

Geltungsbereich Bebauungsplan 8/4

 

 

          

FNP Bestand                                                        FNP geplant

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht berührt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.

Die vollständigen Unterlagen können bei der Stadtplanung eingesehen werden.