Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, Einziehung und Teileinziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 71 "Am Haltepunkt West"
Vorlage
BA/097/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Folgende, im Bestandsverzeichnis der Stadt Lauf a.d.Pegnitz eingetragene öffentliche Feld- und Waldwege werden auf ganzer Länge eingezogen:

Nr. 12

Fl.Nr. 942/3 t, 961/2, 961/3 und 1075 t Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz mit einer Länge von 0,410 km

Nr. 14

Fl.Nr. 942/3 t Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz mit einer Länge von 0,150 km

Nr. 15

Fl.Nr. 942/3 t, 1238 und 1239 t Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz mit einer Länge von 0,350 km

Nr. 16

Fl.Nr. 1243 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz mit einer Länge 0,200 km

 

 

 

 

 

 

Folgende, im Bestandsverzeichnis der Stadt Lauf a.d.Pegnitz eingetragene öffentliche Feld- und Waldwege werden teilweise eingezogen:

Nr. 9

Fl.Nr: 1075/3 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz auf eine Länge von 0,380 km

Nr. 13

Fl.Nr. 997/2 t Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz auf eine Länge von 0,300 km

 

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.04.2009 die Einziehungsabsicht für mehrere im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71 gelegene öffentliche Feld- und Waldwege beschlossen.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wurde diese Absicht durch Anschlag an den Amtstafeln und durch Veröffentlichung in der Pegnitzzeitung am 06.05.2009 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Während der dreimonatigen Auslegungsfrist wurden gegen diese Einziehungsabsicht keine Einwendungen vorgebracht, so dass nunmehr die Einziehung beschlossen werden kann. Die Verwaltung unterbreitet daher folgenden