Betreff
Gemeinde Rückersdorf - Bebauungsplan Nr. 8/2 für das Gebiet "Försterweg und östliche Eichenstraße"
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/044/2016
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Rückerdorf hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 8/2 „Försterweg und östliche Eichenstraße“ als Planungsvorhaben für die Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufzustellen.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich als Wohnbaufläche dar.

 

Das Plangebiet liegt im sog. Entenseegebiet und umfasst Teile der Bebauung entlang der Entenseestraße, der Tulpenstraße, der Eichenstraße, des Försterweges und der Straße Am Buck mit einer Fläche von insgesamt ca. 7,2 ha. Östlich und nördlich grenzen Bebauungspläne an.

 

Als Art und Maß der baulichen Nutzung wird ein „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4
BauNVO festgesetzt.

 

Durch die Planung beabsichtigt die Gemeinde Rückersdorf den prägenden Charakter der Siedlung am Entensee mit ihrem besonderen Wohnumfeld und der gewünschten städtebaulichen Dichte zu sichern. Zudem soll eine aus Sicht der Gemeinde unverträgliche Nachverdichtung und ein weiteres Heranrücken der Wohnbebauung an die Gewerbefläche an der Frankenstraße (Fa. Franken) vermieden werden.

 

Lage im Gemeindegebiet

Geltungsbereich Bebauungsplan

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Planung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.8/2 für das Gebiet „Försterweg und östlich der Eichenstraße“ wird zur Kenntnis genommen.

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Änderung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.