Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes Nr.8/5 für das Gebiet „Zwischen Entenseestraße, Am Waldfriedhof und Eichenstraße“ wird zur Kenntnis genommen.
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Änderung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die Gemeinde Rückersdorf hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 8/5 „Zwischen Entenseestraße, Am Waldfriedhof und Eichenstraße als Planungsvorhaben für die Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zu ändern.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt
den Geltungsbereich als Wohnbaufläche dar.
Das Planungsgebiet liegt im sog. Entenseegebiet und umfasst die Bebauung
zwischen Entenseestraße und der Straße „Am Dachsberg“ mit einer Fläche von ca.
7,7 ha. Östlich und nördlich grenzen bereits bebaute Flächen an; im Westen
befindet sich der Waldfriedhof.
Als Art und Maß der baulichen Nutzung wird ein „Allgemeines
Wohngebiet“ gem. § 4
BauNVO festgesetzt.
Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, das charakteristische Siedlungsbild mit seiner städtebaulich markanten Struktur zu bewahren und eine unverträgliche Nachverdichtung (kein weiterer Geschosswohnungsbau) zu verhindern.
Lage im Gemeindegebiet
Geltungsbereich Tekturplan
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Planung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.