Betreff
Gemeinde Rückersdorf - Bebauungsplan Nr. 8/5 für das Gebiet "Zwischen Entenseestraße, Am Waldfriedhof und Eichenstraße"
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/043/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes Nr.8/5 für das Gebiet „Zwischen Entenseestraße, Am Waldfriedhof und Eichenstraße“ wird zur Kenntnis genommen.

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Änderung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Rückersdorf hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 8/5 „Zwischen Entenseestraße, Am Waldfriedhof und Eichenstraße als Planungsvorhaben für die Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zu ändern.


Der  wirksame Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich als Wohnbaufläche dar.


Das Planungsgebiet liegt im sog. Entenseegebiet und umfasst die Bebauung zwischen Entenseestraße und der Straße „Am Dachsberg“ mit einer Fläche von ca. 7,7 ha. Östlich und nördlich grenzen bereits bebaute Flächen an; im Westen befindet sich der Waldfriedhof.

 

Als Art und Maß der baulichen Nutzung wird ein „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4
BauNVO festgesetzt.

 

Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, das charakteristische Siedlungsbild mit seiner städtebaulich markanten Struktur zu bewahren und eine unverträgliche Nachverdichtung (kein weiterer Geschosswohnungsbau) zu verhindern.

 

Lage im Gemeindegebiet

 

 

Geltungsbereich Tekturplan

 

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Planung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.