-Auftragsvergabe
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Die Kostenentwicklung auf der HhSt. 1.6310.9510 wird zur Kenntnis genommen. Die Deckung der Mittel erfolgt als überplanmäßige Ausgabe. Der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von 51.000,00 € ist durch die zu erwartenden Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von rd. 250.000,00 € finanziert.
2. Der Auftrag für die OD Neunhof und für die Querungshilfe wird auf der Grundlage des Angebots vom 30.05.2016 an die Firma
Alfred Arbogast Bauunternehmung GmbH & Co. KG,
Katharinenfriedhofstraße 48, 92224 Amberg
zum Angebotspreis von 447.542,83 € (brutto) vergeben.
Mit Beschluss vom 26.2.2015 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt,
verschiedene Punkte zur Verbesserung der Verkehrssituation in der
Ortsdurchfahrt Neunhof auf den Weg zu bringen bzw. bei den zuständigen Behörden
zu beantragen.
Zum einen wurde beschlossen, dass in der Ortsdurchfahrt Neunhof ein
beidseitiger Gehweg angelegt werden soll. Die Ausschreibung ist erfolgt; über
die Auftragsvergabe soll in dieser Sitzung entschieden werden.
Ferner sollte beim zuständigen Landratsamt eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt beantragt werden,
die Anlage eines signalisierten Fußgängerüberweges und eines Minikreisverkehrs
an der Kreuzung Welserstraße/Flachsstraße/Ochsenkopfstraße geprüft werden.
Am 5.4.2016 fand im Rathaus eine Besprechung mit dem Landratsamt und der
Polizei statt, in dem die einzelnen Punkte abgearbeitet wurden. Hierzu hat das
Landratsamt eigene Verkehrserhebungen durchgeführt, die sich im Ergebnis von
den Erhebungen der Stadt Lauf nicht unterscheiden.
Als Ergebnis kann festgehalten werden:
Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der
Ortsdurchfahrt Neunhof ist gemäß den derzeit gültigen rechtlichen Vorgaben der
Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Es ist zwar in der letzten Änderung der
Straßenverkehrsordnung vorgesehen, im unmittelbaren Schul- oder
Kindergartenbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h einzuführen,
jedoch fehlen hierfür noch die Verwaltung- und Ausführungsvorschriften. Nur
wenn diese Vorschriften veröffentlicht sind, kann geprüft werden, ob sich diese
Möglichkeit für den Welserplatz in Neunhof eröffnet. Allerdings wäre dies nur
eine zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung. Erneute Messungen in der
Neunhofer Hauptstraße haben übrigens ergeben, dass die meisten Fahrzeuge (85 %)
nicht einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreichen.Auch erneute
Messungen in der Neunhofer Hauptstraße haben ergeben, dass die meisten
Fahrzeuge (85 %) nicht einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreichen.
Ebenso weist die Unfallstatistik der letzten 7 Jahre keine Auffälligkeiten auf.
Die Einrichtung eines signalisierten Überweges für Fußgänger wird
ebenfalls nicht befürwortet. Die vorgegebenen Fußgängerzahlen werden bei weitem
nicht erreicht. Zudem ist nach wie vor keine Stelle in der Ortsdurchfahrt
gegeben, an dem sich größere Fußgängerströme bilden. Die Fachbehörden lehnen
deshalb eine Fußgängersignalanlage ab. Zudem wird befürchtet, dass aufgrund der
geringen Frequenz der Querung Rotlichtverstöße sowohl von Fahrzeugführern als
auch von Fußgängern begangen werden.
Der Minikreisverkehr an der Kreuzung
Welserstraße/Flachsstraße/Ochsenkopfstraße wird aufgrund der beengten
räumlichen Verhältnisse nicht befürwortet. Da die notwendigen Radien nicht
erreichbar sind wäre der Kreisverkehr voll überfahrbar auszubilden. Die Wirkung
als Geschwindigkeitsbremse werde dadurch nicht erreicht, Nachteile für
Fußgänger mangels geführten Übergängen sind ebenfalls gegeben.
Aus diesem Grund wurde seitens der Verwaltung überlegt, ob am südlichen
Ortseingang Neunhof ähnlich wie am nördlichen aus Richtung Eschenau eine
Fahrbahnverschwenkung mit Querungshilfe anzulegen. Dieser Vorschlag wurde
bereits mit allen beteiligten Behörden abgesprochen und findet Zustimmung. Mit
dieser Maßnahme ist es auch möglich, den gemeinsamen Fuß- und Radweg bis zur
Ochsenkopfstraße fortzuführen und den Radfahrer Richtung Lauf sicher auf den
Radweg zu führen.
Sowohl der Bau eines durchgängigen Gehwegs als auch die Verlängerung des
Geh- und Radweges in Verbindung mit der Querungshilfe am südlichen Ortseingang
von Neunhof tragen nach Auffassung der Verwaltung erheblich zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit bei. Auch die Regierung von Mittelfranken teilt die Meinung
der Verwaltung und wird die Maßnahme deshalb auch aus FAG/GVFG Mitteln fördern.
Aus diesem Grunde wurde auch für diese Querungshilfe bereits die Ausschreibung
vorbereitet um sie im Zusammenhang mit dem Bau der Gehwege so schnell wie
möglich umsetzen zu können.
Es erfolgte eine öffentliche Ausschreibung gemäß VOB / A.
Die Submission fand am 31.05.2016 statt. Die Baukosten übersteigen die im Vorfeld ermittelten Kosten.
Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für die ausgeschriebenen Arbeiten rd. 448.000,00 € benötigt. Gegenüber der Kostenberechnung mit rd. 410.000,00 € ergibt sich eine Kostensteigerung von 38.000,00 € (9,26%). Die höheren Kosten resultieren dem Baugrund und zum Teil aus belastetem Asphalt. Für die Entsorgung des Materials sind höhere Kosten notwendig als in der Kostenberechnung zugrunde gelegt wurden.
Einschließlich Nebenkosten für Honorare, Straßenbeleuchtung und den erhöhten Entsorgungskosten für Asphalt und Erdaushub werden für die Maßnahme rd. 530.000,00 € benötigt. Der Ansatz bei der HhSt. 1.6310.9510 für die Maßnahme wird aus den genannten Gründen um 51.000,00 € überschritten.
Beide Maßnahmen werden lt. Mitteilung vom 31.03.2016 der Regierung von Mittelfranken aus Mitteln der FAG/GVFG als förderfähig anerkannt. Bei zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von insgesamt rd. 410.000,00 € und einem angenommenen Fördersatz in Höhe von 60% ist mit einer Zuwendung von über 250.000,00 € zu rechnen.
Diese Einnahmen wurden bislang nicht in den Haushalt eingeplant, so dass die Maßnahme trotz der Mehrkosten finanziert ist.
Die Fa. Alfred Arbogast aus 92224 Amberg, bietet die ausgeschriebenen Leistungen für die Arbeiten in der OD Neunhof und für die Querungshilfe zu einem Angebotspreis von 447.542,83 € brutto an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil).