Betreff
Ortsdurchfahrt Neunhof mit Querungshilfe
-Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/037/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1. Die Kostenentwicklung auf der HhSt. 1.6310.9510 wird zur Kenntnis genommen. Die Deckung der Mittel erfolgt als überplanmäßige Ausgabe. Der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von 51.000,00 € ist durch die zu erwartenden Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von rd. 250.000,00 € finanziert.

 

2. Der Auftrag für die OD Neunhof und für die Querungshilfe wird auf der Grundlage des Angebots vom 30.05.2016 an die Firma

 

Alfred Arbogast Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Katharinenfriedhofstraße 48, 92224 Amberg

 

zum Angebotspreis von  447.542,83 € (brutto) vergeben.

 

Mit Beschluss vom 26.2.2015 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, verschiedene Punkte zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Neunhof auf den Weg zu bringen bzw. bei den zuständigen Behörden zu beantragen.

 

Zum einen wurde beschlossen, dass in der Ortsdurchfahrt Neunhof ein beidseitiger Gehweg angelegt werden soll. Die Ausschreibung ist erfolgt; über die Auftragsvergabe soll in dieser Sitzung entschieden werden.

 

Ferner sollte beim zuständigen Landratsamt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt beantragt werden, die Anlage eines signalisierten Fußgängerüberweges und eines Minikreisverkehrs an der Kreuzung Welserstraße/Flachsstraße/Ochsenkopfstraße geprüft werden.

 

Am 5.4.2016 fand im Rathaus eine Besprechung mit dem Landratsamt und der Polizei statt, in dem die einzelnen Punkte abgearbeitet wurden. Hierzu hat das Landratsamt eigene Verkehrserhebungen durchgeführt, die sich im Ergebnis von den Erhebungen der Stadt Lauf nicht unterscheiden.

 

Als Ergebnis kann festgehalten werden:

 

Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Neunhof ist gemäß den derzeit gültigen rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Es ist zwar in der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, im unmittelbaren Schul- oder Kindergartenbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h einzuführen, jedoch fehlen hierfür noch die Verwaltung- und Ausführungsvorschriften. Nur wenn diese Vorschriften veröffentlicht sind, kann geprüft werden, ob sich diese Möglichkeit für den Welserplatz in Neunhof eröffnet. Allerdings wäre dies nur eine zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung. Erneute Messungen in der Neunhofer Hauptstraße haben übrigens ergeben, dass die meisten Fahrzeuge (85 %) nicht einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreichen.Auch erneute Messungen in der Neunhofer Hauptstraße haben ergeben, dass die meisten Fahrzeuge (85 %) nicht einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreichen. Ebenso weist die Unfallstatistik der letzten 7 Jahre keine Auffälligkeiten auf.

Die Einrichtung eines signalisierten Überweges für Fußgänger wird ebenfalls nicht befürwortet. Die vorgegebenen Fußgängerzahlen werden bei weitem nicht erreicht. Zudem ist nach wie vor keine Stelle in der Ortsdurchfahrt gegeben, an dem sich größere Fußgängerströme bilden. Die Fachbehörden lehnen deshalb eine Fußgängersignalanlage ab. Zudem wird befürchtet, dass aufgrund der geringen Frequenz der Querung Rotlichtverstöße sowohl von Fahrzeugführern als auch von Fußgängern begangen werden.

 

Der Minikreisverkehr an der Kreuzung Welserstraße/Flachsstraße/Ochsenkopfstraße wird aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse nicht befürwortet. Da die notwendigen Radien nicht erreichbar sind wäre der Kreisverkehr voll überfahrbar auszubilden. Die Wirkung als Geschwindigkeitsbremse werde dadurch nicht erreicht, Nachteile für Fußgänger mangels geführten Übergängen sind ebenfalls gegeben.

 

Aus diesem Grund wurde seitens der Verwaltung überlegt, ob am südlichen Ortseingang Neunhof ähnlich wie am nördlichen aus Richtung Eschenau eine Fahrbahnverschwenkung mit Querungshilfe anzulegen. Dieser Vorschlag wurde bereits mit allen beteiligten Behörden abgesprochen und findet Zustimmung. Mit dieser Maßnahme ist es auch möglich, den gemeinsamen Fuß- und Radweg bis zur Ochsenkopfstraße fortzuführen und den Radfahrer Richtung Lauf sicher auf den Radweg zu führen.

 

Sowohl der Bau eines durchgängigen Gehwegs als auch die Verlängerung des Geh- und Radweges in Verbindung mit der Querungshilfe am südlichen Ortseingang von Neunhof tragen nach Auffassung der Verwaltung erheblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Auch die Regierung von Mittelfranken teilt die Meinung der Verwaltung und wird die Maßnahme deshalb auch aus FAG/GVFG Mitteln fördern. Aus diesem Grunde wurde auch für diese Querungshilfe bereits die Ausschreibung vorbereitet um sie im Zusammenhang mit dem Bau der Gehwege so schnell wie möglich umsetzen zu können.

Es erfolgte eine öffentliche Ausschreibung gemäß VOB / A.

 

Die Submission fand am 31.05.2016 statt. Die Baukosten übersteigen die im Vorfeld ermittelten Kosten.

 

Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für die ausgeschriebenen Arbeiten rd. 448.000,00 € benötigt. Gegenüber der Kostenberechnung mit rd. 410.000,00 € ergibt sich eine Kostensteigerung von 38.000,00 € (9,26%). Die höheren Kosten resultieren dem Baugrund und zum Teil aus belastetem Asphalt. Für die Entsorgung des Materials sind höhere Kosten notwendig als in der Kostenberechnung zugrunde gelegt wurden.

 

Einschließlich Nebenkosten für Honorare, Straßenbeleuchtung und den erhöhten Entsorgungskosten für Asphalt und Erdaushub werden für die Maßnahme rd. 530.000,00 € benötigt. Der Ansatz bei der HhSt. 1.6310.9510 für die Maßnahme wird aus den genannten Gründen um 51.000,00 € überschritten.

 

Beide Maßnahmen werden lt. Mitteilung vom 31.03.2016 der Regierung von Mittelfranken aus Mitteln der FAG/GVFG als förderfähig anerkannt. Bei zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von insgesamt rd. 410.000,00 € und einem angenommenen Fördersatz in Höhe von 60% ist mit einer Zuwendung von über 250.000,00 € zu rechnen.

 

Diese Einnahmen wurden bislang nicht in den Haushalt eingeplant, so dass die Maßnahme trotz der Mehrkosten finanziert ist.

 

Die Fa. Alfred Arbogast aus 92224 Amberg, bietet die ausgeschriebenen Leistungen für die Arbeiten in der OD Neunhof und für die Querungshilfe zu einem Angebotspreis von 447.542,83 € brutto an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil).