Betreff
Aufstellung eines Tekturplans für den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz "Am Steinbruch"
Vorlage
BA/096/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.        Der Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch“ sowie der Tekturplan. Nr.2 zum Bebauungsplan Nr. 44 werden im Bereich der Mozartstraße und der Schubertstraße durch einen Tekturplan gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB geändert.

2.      Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 15.09.2009.

3.      Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß
§ 4 BauNVO festgesetzt.

4.      Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch“.

5.      Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13  BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Außerdem sind eine öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die Familien Geißdörfer und Kammerer beabsichtigen in der Mozartstraße im Neubaugebiet „Am Steinbruch“ in Lauf a.d.Pegnitz auf zwei nebeneinander liegenden Grundstücken jeweils ein Einfamilienhaus zu errichten.

 

Für das Grundstück der Familie Kammerer liegt ein genehmigter Bescheid des Landratsamtes Nürnberger Land zur Errichtung eines erdgeschossigen Gebäudes mit ausgebautem Satteldach vor (B-2009-136-2 vom 05.05.2009).

 

In seiner Sitzung vom 16.06.2009 hat der Bauausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über eine Bauvoranfrage der Familie Geißdörfer beraten, die anstelle eines erdgeschossigen Gebäudes mit ausgebautem Dachgeschoss, wie im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzt, einen zweigeschossigen Baukörper mit flachem Zeltdach verwirklichen wollten. Nachdem aus Sicht der Stadt Lauf durch die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, das Vorhaben auch aus städtebaulicher Sicht vertretbar erschien und zudem alle Nachbarn zugestimmt hatten, wurde die Anfrage vom Bauausschuss einstimmig befürwortet. Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 44 „Am Steinbruch“

 

-        II+D statt II (I+D)

-        Zeltdach statt Satteldach

-        Dachneigung 18° statt 35° - 45°

 

wurde zugestimmt.

 

Daraufhin stellte die Familie Kammerer ebenfalls den Antrag analog dem Gebäude der Familie Geißdörfer bauen zu können. Nachdem die Baugrundstücke unmittelbar nebeneinander liegen und weitere Konsequenzfälle aufgrund der fortgeschrittenen Bebauung in diesem Bereich nicht zu erwarten sind, hat der Bauausschuss am 08.07.2009 auch dieser Anfrage zugestimmt.

 

Die Bauanträge wurden mittlerweile mit dem gemeindlichen Einvernehmen an das Landratsamt Nürnberger Land weitergeleitet.

 

Nun wurde der Stadt Lauf a.d.Pegnitz durch den Kreisbaumeister Herrn Seemann mitgeteilt, dass eine Baugenehmigung für die beiden Vorhaben nicht in Aussicht gestellt werden kann, da die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu weitreichend sind. Eine Genehmigung kann nur durch eine Änderung des Bebauungsplans ermöglicht werden.

 

Nachdem der Bauausschuss den Vorhaben bereits zugestimmt hat, schlägt die Verwaltung vor, der Aufforderung des Landratsamtes zu folgen und die Aufstellung eines Tekturplanes zu beschließen.

 

Die vorgenannten Grundstücke grenzen unmittelbar an den Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 2 an, der seit 2002 rechtskräftig ist. Dieser Tekturplan wurde aufgestellt, um die Errichtung von insgesamt 35 zweigeschossigen Reihenhäusern in 5 Quartieren zu ermöglichen. Von den geplanten 35 sogenannten „Europahäusern“ wurden allerdings nur 4 realisiert. Im westlichen Quartier wurden 3 erdgeschossige Einzelhäuser errichten, im Anschluss eine Reihe mit erdgeschossigen Reihenhäuser. Entlang der Schubertstraße werden zur Zeit 3 Einzelhäuser errichtet und am 08.07.2009 hat der Bauausschuss beschlossen, auch auf den städtischen Reihenhausgrundstücken 3 Einzelhäuser zu ermöglichen.

 

Aufgrund der zahlreichen Abweichungen vom Bebauungsplan in diesem Bereich schlägt die Verwaltung vor, auch dieses Gebiet in den Geltungsbereich eines Tekturplanes einzubeziehen. Damit wären sowohl die bereits bestehende Bebauung wie auch künftige Vorhaben planungsrechtlich abgesichert.

 

Nachdem das Grundstück Fl.Nr. 2236  nördlich der Mozartstraße ebenfalls noch unbebaut ist, sollte auch dieser Bereich noch mit erfasst werden, um auch hier erneute Diskussionen um Befreiungen zu vermeiden.

 

Der geplante räumliche Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.