Betreff
Änderung des Landschaftsschutzgebietes "Südlicher Jura mit Moritzberg" im Bereich Schönberg - Antrag der Lebenshilfe Nürnberger Land e.V.
Vorlage
BA/095/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz beantragt beim Landkreis Nürnberger Land die Herausnahme der Grundstücke Fl.Nrn. 196, 197, 198, 199/1, 200, 201, 203, 204, 205 und einer Teilfläche aus Fl.Nr. 1079/1, Gemarkung Schönberg, aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes „Südlicher Jura mit Moritzberg“.

 

Die Lebenshilfe Nürnberger Land e.V. beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 205 der Gemarkung Schönberg eine Reithalle sowie einen Reitplatz für heiltherapeutisches Reiten für Menschen mit Behinderung zu errichten.

 

 

Das Grundstück liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Südlicher Jura mit Moritzberg“. Um das Vorhaben realisieren zu können, beantragt die Lebenshilfe Nürnberger Land die Herausnahme des Grundstücks aus dem Landschaftsschutzgebiet (siehe Anlage).

 

Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde ist dies grundsätzlich möglich, wenn im Rahmen des Bauantrags durch einen landschaftspflegerischen Begleitplan der Ausgleich des Eingriffs nachgewiesen wird. Es wird jedoch angeregt, auch die Bereiche aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen, in denen bereits Gebäude der Verwaltung Lebenshilfe errichtet wurden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Fläche zwischen dem Lebenshilfegelände und der Nessenmühlstraße komplett aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen. Es handelt sich hierbei um die Grundstücke Fl.Nrn. 196, 197, 198, 199/1, 200, 201, 203, 204, 205 und einer Teilfläche aus Fl.Nr. 1079/1, Gemarkung Schönberg mit einer Gesamtfläche von ca. 2,0 ha.

Die Fläche ist im nachstehenden Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan markiert.