Betreff
Stadtbücherei Lauf
a) Budgetfrage 2016
b) Antrag auf Erhöhung der Eintrittsgelder für die Literaturtage
c) Förderung von Medienbeschaffung aus Mitteln der Kulturstiftung
Vorlage
FB 1/034/2016
Aktenzeichen
301 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschläge:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, der unter Buchstabe b) des Sachverhalts vorgeschlagenen Erhöhung der Eintrittspreise für die Literaturtage als Mindesteintrittsgelder zuzustimmen, jedoch für kulturell höherwertige Lesungen auch höhere Eintrittsgelder bis zu einem Maximalbetrag von 20,-- Euro im Einzelfall zuzulassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Festlegungen noch vor Bewerbung der Literaturtage so umzusetzen, dass für die Literaturtage 2016 bereits die neuen Eintrittspreise zur Anwendung kommen.

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dem unter Buchstabe c) des Sachverhalts genannten Antrag der Stadtbücherei stattzugeben und die Beschaffung der neuen Medien mit einem einmaligen Betrag von 4.000,-- Euro aus den Mitteln der aufgelösten Kulturstiftung zu unterstützen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel zu beantragen und die Mittel der Kulturstiftung entsprechend umzubuchen.

a) Budget 2016

 

Der Stadtrat hat in seinen Haushaltsberatungen 2016 vorgegeben, dass im Budget der Stadtbücherei ein Betrag von rd. 30.000,-- Euro im laufenden Haushaltsjahr 2016 eingespart oder durch die Generierung von Einnahmen ausgeglichen werden soll.

Beiliegende Übersicht wird dazu in der Sitzung vorgestellt.

 

b) Antrag auf Erhöhung der Eintrittsgelder für die Literaturtage

 

Zur Realisierung der im Haushalt 2016 veranschlagten Einnahmen im Budget der Stadtbücherei wird folgende Regelung vorgeschlagen:

 

  •  Erhöhung der Eintrittsgelder für die Literaturtage Lauf

 

    bei der Lesung für Erwachsene von bisher 3,-- €/Vorverkauf auf künftig 5,-- € im Vorver-

    kauf

    und von bisher 5,-- € an der Abendkasse auf künftig 8,-- € an der Abendkasse.

 

    bei der Lesung für Kinder von bisher freiem Eintritt (außer Kindertheater mit 3,-- € im Vor-

    verkauf) auf künftig 3,-- € Eintritt generell im Vorverkauf und 5,-- € an der Abendkasse.

 

Die Mehreinnahmen sollen neben weiteren Einsparungen mit zur Deckung des Defizits der Einrichtung beitragen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die o. g. Beträge als Mindesteintritt festzulegen und für attraktive Lesungen jeweils einen gesonderten Eintritt festzulegen, der sich aus den kalkulatorischen Kosten für den gewonnenen Autor ergibt und auch auf den Veranstaltungsort abgestimmt werden könnte. Der Eintritt sollte aber maximal den Betrag von 20,-- Euro nicht überschreiten.

 

c) Förderung von Medienbeschaffung aus Mitteln der Kulturstiftung

 

  • Förderung der Stadtbücherei aus Mitteln der aufgelösten Kulturstiftung mit 4.000,-- Euro

 

    Begründung: Diese Mittel sollen für den Kauf von TING und TIPTOI Medien verwendet

    werden, die Kinderbücher mit interaktiven Elementen unterstützen und sich auch zum

    Sprachenlernen gut einsetzen lassen. Damit würde auch ein Angebot für die Arbeit mit für

    die Integration von Asylbewerbern in der Stadtbücherei Lauf a.d. Pegnitz geschaffen.

    Zusätzlich könnten für dieses Projekt Fördermittel in Höhe von 1.200,-- Euro generiert

    werden.

 

Die Verwaltung unterstützt beide Anträge, regt jedoch bei den Eintrittsgeldern für die Literaturtage an, wie bereits in der Präsentation vorgeschlagen, veranstaltungsabhängig auch eine stärkere Erhöhung vorzunehmen bzw. ein höheres Eintrittsgeld festzulegen.

Bei den Laufer Literaturtagen handelt es sich mittlerweile um eine hochkarätige und in weitem Umkreis bekannte Literaturveranstaltung, die zur Bekanntheit von Lauf einen großen Beitrag leistet. Durch die immer wieder interessanten Autoren, die für diese Tage gewonnen werden können, wird die Veranstaltung jährlich zu einem kulturellen Höhepunkt in unserer Stadt. Dadurch wäre auch ein höherer Eintritt gerechtfertigt, um dem Wert der Veranstaltung auch gerecht zu werden. Im Vergleich zu einem Kinoeintritt, der bereits rd. 10,-- Euro mindestens beträgt, wäre dies durchaus akzeptabel.

 

Zu dem Antrag auf Unterstützung der Bücherei aus Mitteln der aufgelösten Kulturstiftung kann die Verwaltung nur bestätigen, dass die Zweckverwendung der Mittel den in der damals geltenden Stiftungssatzung der Kulturstiftung festgelegten Zwecken entspricht. Die geplanten Beschaffungen der Bücherei sollten mit dem Betrag von 4.000,-- Euro aus den Geldern der aufgelösten Kulturstiftung unterstützt werden, zumal noch zusätzliche Fördermittel generiert werden könnten und der Haushalt der Stadt Lauf nicht zusätzlich belastet wird.